Die IBAN – International Bank Account Number

IBAN – Internationale Kontonummer

Die in Deutschland bislang üblichen Kontonummern und Bankleitzahlen zur Identifikation von Zahlungskonten werden im Zuge der SEPA-Umstellung durch IBAN und BIC abgelöst. Bei der IBAN, kurz für International Bank Account Number, handelt es sich um eine internationale, standardisierte Kontonummer, die sowohl im nationalen als auch im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr Anwendung findet. Die maximale Stellenzahl der IBAN ist auf 34 festgesetzt, allerdings kann jedes Land diese Stellen unterschiedlich verwenden. Fest definiert sind lediglich die ersten vier Stellen. Die deutsche IBAN besteht aus 22 Stellen, wobei die ersten beiden Stellen aus dem Länderkennzeichen „DE“ für Deutschland bestehen. Hierauf folgt eine zweistellige Prüfziffer, mit der vor der Zahlungsausführung die Bankverbindung und Kontonummer überprüft wird, und die nationale Kontokennung Basis Bank Account Number (BBAN). Die BBAN besteht aus der bisherigen achtstelligen Bankleitzahl des Kontoinhabers und der Kontonummer. Sollte die bisherige Kontonummer weniger als zehn Stellen umfassen, wird sie linksbündig mit Nullen auf die erforderliche Stellenzahl erweitert.

Bankkunden können die IBAN ihrem Kontoauszug entnehmen. Auch im Online-Banking der jeweiligen Bank sind IBAN und BIC meist schnell zu finden. Die deutsche Kreditwirtschaft hat verschiedene Verfahren bereitgestellt, um die im deutschen Zahlungsverkehr bislang gebräuchlichen Kontonummern und Bankleitzahlen auf die neuen Kontodaten IBAN und BIC umzustellen. Hierzu zählt beispielsweise das internetbasierte IBAN-Service-Portal.

IBAN only: Angabe der BIC nicht erforderlich

Die EU-Verordnung zur SEPA-Migration (Nr. 260/2012) sieht vor, dass Kunden bei inländischen Zahlungen in Euro ab dem 1. Februar 2014 nur noch die IBAN angeben müssen. Die Angabe der internationalen Bankleitzahl BIC ist demzufolge nur noch für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr erforderlich. Für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr innerhalb der EU und den EWR-Mitgliedstaaten gilt IBAN only voraussichtlich ab dem 1. Februar 2016. Damit ist der Übergang zu einem nahtlosen und einheitlichen Zahlungsverkehr innerhalb der teilnehmenden Länder im Rahmen von SEPA vollzogen.