Auktion

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Auktion – Verkauf an den Höchstbietenden

Bei einer Auktion handelt es sich um den Verkauf von Waren. Allerdings wird im Gegensatz zum herkömmlichen Kaufvertrag eine andere Art der Preisermittlung genutzt. Statt eines Festpreises geben die interessierten Käufer Gebote ab. Das letzte, höchste Gebot erhält den Zuschlag, wenn kein weiteres Interesse besteht, den Artikel zu einem höheren Preis zu kaufen. Eine Auktion kann auch als Versteigerung bezeichnet werden.

Rechtliche Basis einer Auktion

Die Durchführung einer Auktion basiert auf dem § 156 BGB. Gegebenenfalls sind auch die Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen sowie § 34b GewO zu berücksichtigen, sofern es sich um eine gewerbliche Auktion handelt. Von der herkömmlichen Versteigerung sind jedoch Internetversteigerungen abzugrenzen. Sie entsprechen nicht der grundsätzlichen Definition einer Versteigerung, da hier der Zuschlag nicht an den Höchstbietenden geht, sondern an den Höchstbietenden am Ende der Auktion. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nicht vielleicht noch jemand höher geboten hätte, wenn noch mehr Zeit gewesen wäre. Internetauktionen fallen daher unter das Widerrufsrecht, sodass den Käufern bei gewerblichen Auktionen ein Rücktrittsrecht von zwei Wochen zusteht, da sie einen Fernabsatzvertrag mit dem Verkäufer schließen.

Unterschiede zwischen Internetauktion und traditionellem Auktionshaus

Internetauktionshäuser unterscheiden sich signifikant von traditionellen Auktionshäusern. Die Beschreibung und Bewertung der Ware erfolgt bei einer Auktion im Internet gewöhnlich subjektiv durch den Verkäufer, wohingegen im traditionellen Auktionshaus unabhängige Fachkräfte eine Einschätzung vornehmen. Eine Begutachtung und Besichtigung des Auktionsgegenstands durch den Käufer ist beim Internetauktionshaus gewöhnlich nicht möglich. Eine Auktion im Internet dauert gewöhnlich zwischen einem und 14 Tagen. Im traditionellen Auktionshaus endet eine Auktion oft schon nach wenigen Sekunden oder Minuten, nämlich wenn sich kein Interessent mehr finden lässt, der höher bieten möchte. Der Kauf im klassischen Auktionshaus ist durch die Prüfung der Identitäten von Käufer und Verkäufer sicherer als im Internet, wo eine derartige Prüfung nicht stattfindet. Bei der Abwicklung von Zahlungen und Reklamationen schaltet sich das traditionelle Auktionshaus direkt ein, um eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten zu finden. Im Internet führt die Bezahlung für eine Auktion oder die Behandlung von Reklamationen häufig zu Streitigkeiten, da eine unabhängige Instanz fehlt.

Rechtliche Fallstricke bei der Online-Auktion

Wer gewerblich auf Auktionsplattformen im Internet handeln möchte, sieht sich einer riesigen Bandbreite an rechtlichen Fallstricken gegenüber. Einer Erhebung von ibi-Research zufolge sehen 44 Prozent der Online-Händler die Vermeidung von Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen rechtliche Rahmenbedingungen als eine der drei größten Herausforderungen am E-Commerce an. Ansatzpunkt für Abmahnungen sind häufig nicht vorhandene oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, rechtswidrige AGB-Klauseln oder eine nicht vorhandene Anbieterkennzeichnung. Aber auch die unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial in einer Auktion oder Markenrechtsverletzungen führen immer wieder zu Problemen.