Benutzerkennung

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Benutzerkennung identifiziert jeden Nutzer eindeutig

Die Benutzererkennung (auch Benutzerkennung) identifiziert einen Nutzer anhand einer eindeutigen User-ID und gewährt einen Zugang zu einem Computer oder einem Netzwerk. Die je nach Nutzer spezifischen Benutzerinformationen dienen zur Authentifizierung in einem Netzwerk. Die Anmeldung erfordert jedes Mal durch die Eingabe der Benutzererkennung, die sich in der Regel aus einem Namen oder Pseudonym und einem Passwort zusammensetzt. Erst nach der korrekten Eingabe der Benutzerkennung wird der Zugang zum geschützten System gewährt. Am Ende der Sitzung muss man sich wieder abmelden. Wird die Abmeldung versäumt, bleibt der Zugang zum geschützten Bereich häufig aktiv. Deshalb sollte jeder aus Datenschutzgründen auf die erfolgte Abmeldung achten. Der Abmeldevorgang kann vom Systemadministrator nach dem Überschreitung einer bestimmten Zeit auch erzwungen werden.

Benutzerkennung ist mit Nutzerkonto verknüpft

Heutzutage ist der Zugang zum Computer, aber auch zu den meisten Online-Diensten, über einen individuellen Login geregelt. Der Nutzer muss sich erst mit seiner Benutzererkennung anmelden und erhält dann Zugang zu geschützten Dateien, Diensten oder Netzwerken. Gerade im Internet kommt kaum ein Angebot ohne eigene Nutzerkennung aus. Egal ob Online-Banking, E-Mail-Provider, Social Media, Forum oder Webshop – all diese unterschiedlichen Dienste setzen auf die Benutzererkennung, um User eindeutig zuordnen zu können und sensible Daten vor dem Zugriff von Unbefugten zu schützen. Die Benutzerkennung ist mit einem Benutzerkonto verknüpft, dem speziellen Rechte zugeordnet werden können.

Vor allem bei Bankdaten erwarten Nutzer Sicherheit

Die Zugangskontrolle kommt im Internet häufig zum Einsatz. Bei Onlineshops, Telekommunikationsanbietern oder anderen kostenpflichtigen Angeboten muss der Nutzer zusätzlich seine Bankdaten hinterlegen. Gerade diese sind für Hacker interessant, sodass der Anbieter besonderen Aufwand betreiben muss, um Bankdaten zu schützen.

Mit dem Anlegen einer Benutzererkennung geht Akzeptanz der Benutzerordnung einher

Wer eine Benutzererkennung anlegt und sich erstmalig bei einem Dienst anmeldet, muss eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegen. An diese wird dann zur Authentifizierung ein Bestätigungslink geschickt. Erst nachdem dieser Link angeklickt wurde, ist der Dienst für den Nutzer freigeschaltet. Mit der Anmeldung akzeptiert der Nutzer die Benutzungsordnung des entsprechenden Dienstes. Wer gegen diese verstößt, kann dauerhaft aus dem Netzwerk ausgeschlossen werden.

Benutzererkennung vergessen?

Da der Login-Name und das zugehörige Passwort sensible Daten sind, sollten diese nirgends notiert sein. Nur wer seine Benutzererkennung auswendig weiß, schützt sein Benutzerkonto dauerhaft vor dem Zugriff Unbefugter. Falls die Benutzerkennung vergessen wird, muss man sich mit dem Administrator des Systems in Verbindung setzen. Dieser hat verschiedene Möglichkeiten, um dem User wieder Zugang zu seinem Benutzerkonto zu gewähren. Er kann ihm ein neues Passwort zusenden oder eine E-Mail verschicken, mit der das vergessene Passwort zurückgesetzt wird.