EPOS

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EPOS – elektronische Systeme beschleunigen Bezahlungsvorgang

EPOS ist die Abkürzung für Electronic Point of Sale und heißt wörtlich übersetzt elektronischer Verkaufspunkt, der das bargeldlose Bezahlen von Produkten oder Dienstleistungen mit der EC- oder Kreditkarte abwickelt. In der Praxis wird der Begriff nicht ganz einheitlich verwendet, so meint er sowohl elektronische Kassensysteme im stationären Einzelhandel als auch die elektronischen Bezahlprozesse im Online-Handel.

EPOS im Einzelhandel

Häufig werden elektronische Kassensysteme im Einzelhandel unter der Bezeichnung EPOS subsumiert. Die elektronische Kasse ist über eine Schnittstelle mit einem PC verbunden, der sich beispielsweise via ISDN mit der EPOS-Zentrale verbindet, um den Zahlungsvorgang abzuwickeln. Errechnet die Kasse den zu zahlenden Betrag, muss anschließend die Zahlungskarte durch das Lesegerät des EPOS gezogen werden. Dann werden die Gültigkeit und die Plausibilität der Karte überprüft. Ist dies der Fall, kann der Kunde die PIN eingeben. Sogleich wird eine Autorisierungsanfrage an die für den Karteninhaber tätige Bank geschickt, die den Betrag nach erfolgter Sperrabfrage und Kontodeckung freigibt. Der erfolgreiche Abschluss der Zahlung wird auf dem POS-Terminal angezeigt und ein Bon automatisch ausgedruckt.

Zusatzfunktionen von EPOS

Neben der Abrechnung können die Electronic Point of Sale-Systeme weitere Funktionen wahrnehmen. Verkauft ein Händler ein Produkt und scannt dabei den Strichcode, wird die verkaufte Ware über ein Computersystem aus dem elektronisch erfassten Warenbestand im Lager gestrichen. Die Ware gilt dann als verkauft. Kleinere Bankdienstleistungen sind über EPOS ebenso möglich wie die elektronische Annahme von Lottozetteln.

EPOS im Internet

Electronic Point of Sale bezeichnet allerdings auch die elektronischen Prozesse beim Bezahlen im Internet. Die technischen Vorgänge sind vergleichbar mit den herkömmlichen Kassensystemen im Einzelhandel. Doch gerade für Online-Händler ist der EPOS bei Transaktionen entscheidend, da umständliche Zahlungsvorgänge, lange Wartezeiten oder fehlendes Vertrauen in die Zahlungsart zum Abbruch des Einkaufs führen können. Wie für die meisten Geschäftsunterlagen gilt auch für die durch EPOS erzeugten Belege eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Sie müssen stets verfügbar und sofort lesbar sein. Zudem müssen die Belege maschinell ausgewertet werden können. Deshalb sollten Händler darauf achten, dass die Daten wie bei herkömmlichen Kassen nicht verdichtet oder komprimiert abgespeichert werden