R-Transaktionen

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R-Transaktionen

Als R-Transaktionen werden beim SEPA-Verfahren alle Aktionen bezeichnet, die als Ausnahmesituation gelten. Der Name R-Transaktionen gründet darauf, dass ihre englischen Begrifflichkeiten alle mit dem Buchstaben „R“ beginnen. Zu ihnen zählen hauptsächlich die Rückweisungen von Lastschriften, sowohl seitens des Zahlungspflichtigen (Debitor) als auch seitens des Zahlungsempfängers (Kreditor). Die Regelungen des SEPA-Zahlungsverkehrs legen umfassende R-Transaktionen fest, welche für Überweisungen und Lastschriften gelten. Weiterhin definieren sie genaue Prozesse und feste Fristen zur Behandlung der auftretenden Ausnahmesituationen. Die meisten Prozesse betreffen die SEPA-Lastschrift, da bei dieser sowohl der Debitor, dessen Konto belastet wird, als auch der Kreditor, der das Konto des Zahlungspflichtigen belastet, eine R-Transaktion veranlassen können. R-Transaktionen werden zumeist anhand ihres Verrechnungszeitpunktes systematisiert, da sie vor oder nach dem Fälligkeitsdatum der Zahlung veranlasst werden können.

R-Transaktionen bei SEPA-Lastschriften

Folgende R-Transaktionen können vor der Zahlungsverrechnung beauftragt werden:

Die „Reject“-Transaktion ruft die Zurückweisung der Zahlung durch die Bank des Kreditors hervor, wenn etwa ein Formatfehler oder ein technischer Fehler seitens der Bank vorliegt. Bei der „Refusal“-Transaktion gibt der zahlungspflichtige Debitor die SEPA-Lastschrift selbstständig und noch vor der Kontobelastung zurück, wenn zum Beispiel eine unberechtigte Lastschrift eingegangen ist. Bei der „Revocation“-Transaktion hingegen ruft der Lastschriftauftraggeber (Kreditor) diese per Notfall-Prozess selbst zurück, wenn eine Lastschrift etwa fälschlicherweise veranlasst wurde. Die „Request for cancellation“-Transaktion wird durch die Bank des Kreditors durchgeführt, zum Beispiel wenn eine Lastschrift doppelt eingereicht wurde.

Ist eine Zahlung bereits verrechnet, können bestimmte R-Transaktionen diese rückgängig machen. Die „Return“-Transaktion veranlasst die Rückgabe der SEPA-Lastschrift durch die Bank des Debitors, wenn zum Beispiel die Empfängerkontonummer falsch ist. Mit der „Refund“-Transaktion kann der Debitor, dessen Bankkonto belastet wurde, selbst Widerspruch gegen die Lastschrift einlegen, wenn diese nicht gerechtfertigt erscheint. Die „Reversal“-Transaktion veranlasst die Rückrechnung einer Lastschrift seitens des Auftraggebers, wenn diese etwa fälschlicherweise beauftragt wurde.

R-Transaktionen bei SEPA-Überweisungen

Eine R-Transaktion kann auch bei einer SEPA-Überweisung sowohl vor als auch nach dem Fälligkeitsdatum eintreten. Die „Reject“-Transaktion tritt hier ebenfalls vor der Verrechnung des fälligen Zahlungsbetrages ein und wird seitens der Bank veranlasst, wenn ein Zahlungspflichtiger eine fehlerhafte Überweisung beauftragt hat oder technische Fehler vorliegen. Die „Return“-Transaktion tritt auch bei der SEPA-Überweisung nach der Verrechnung ein und wird seitens der Bank des Zahlungsempfängers beauftragt, wenn zum Beispiel die in der Überweisung angegebene Kontonummer falsch ist. Die „Recall“-Transaktion kann sowohl vor als auch nach der Verrechnung eintreten und wird seitens der Bank des Zahlungspflichtigen veranlasst, wenn etwa eine Doppelausführung vorliegt.