SEPA-Lastschrift, SEPA-Basislastschrift, SEPA-Firmenlastschrift

SEPA-Lastschrift

Das SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit, SDD) ist ein Instrument für Interbankenzahlungen, das eine Vielzahl einheitlicher Prozesse und Regeln für Euro-Lastschriften bestimmt und somit ein durchgängiges Dienstleistungsniveau schafft. Der Startschuss für das SEPA-Lastschriftverfahren fiel bereits am 2. November 2009. Ebenso wie beim Lastschriftverfahren im DTA-Format werden bei der SEPA-Lastschrift zwei Varianten unterschieden: SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift. Die Grundlage dieser beiden Verfahren bildet das jeweilige Regelwerk des EPC, also das SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. das SEPA B2B Direct Debit Scheme Rulebook. Der rechtliche Rahmen für die Implementierung des SEPA-Basislastschriftverfahrens wurde durch die Umsetzung der EU-Zahlungsdienstleistungsrichtlinie in nationales Recht festgesetzt. Die Währung ist wie bei der SEPA-Überweisung Euro. Zudem erfolgt die Identifikation der jeweiligen Bankkonten über die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und der internationalen Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code). Allerdings gilt für inländische Lastschriften seit dem 1. Februar 2014 IBAN only. Das bedeutet, dass Kunden Zahlungen beauftragen können und hierbei lediglich die IBAN angeben müssen. Der jeweilige BIC ist dann vom Kreditinstitut des Auftraggebers zu ersetzen. Bei grenzüberschreitenden Lastschriften gilt IBAN only voraussichtlich ab dem 1. Februar 2016. Für den Verwendungszweck stehen bei der SEPA-Lastschrift lediglich 140 Zeichen zur Verfügung. Im DTA-Verfahren waren dies immerhin 378 Zeichen. Analog zum Ausführungsdatum, das der SEPA-Überweisung mitgegeben wird, wird bei der SEPA-Lastschrift ein Fälligkeitsdatum (Due Date) festgelegt. Dieses Datum bestimmt, an welchem Tag das Konto des Debitors belastet wird. Sollte das Fälligkeitsdatum auf einen Nicht-Bankarbeitstag fallen, erfolgt die Belastung des Debitorenkontos erst am nächsten Bankarbeitstag. Bei der SEPA-Lastschrift gibt es gegenüber der deutschen DTA-Lastschrift einige neue Aspekte, die teils zu weitaus aufwendigeren Prozessen führen. Hierzu zählen das SEPA-Mandat, die Gläubiger-ID, Pre-Notification, Vorlauf- und Rückgabefristen. Für die SEPA-Lastschrift wird ein neues Datenformat auf Grundlage des ISO-20022-Standards XML verwendet

SEPA-Basislastschrift

Das SEPA-Lastschriftverfahren in der Basisvariante (SEPA Core Direct Debit) ist das Standardverfahren für SEPA-Lastschriften und weist vielfältige Parallelen zum altbekannten Einzugsermächtigungsverfahren auf. Innerhalb von SEPA bietet es vollständige Erreichbarkeit und SEPA-Lastschriften können sowohl für einmalige als auch für wiederkehrende Euro-Zahlungen verwendet werden. Die Transaktionszeit für SEPA-Basislastschriften beträgt für Einmal- und Erstlastschriften fünf Geschäftstage und für Folgelastschriften zwei Geschäftstage. Des Weiteren wurden für die Abwicklung von zurückgewiesenen SEPA-Lastschriften und Rücküberweisungen umfassende Regeln formuliert. Der Einreicher der SEPA-Lastschrift ist zudem verpflichtet, die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier, CI) anzugeben, für das SEPA-Lastschriftmandat einen einheitlichen Mandatstext zu verwenden und eine Mandatsreferenz zu vergeben. Erstlastschriften sind bei der Zahlstelle fünf Tage vor dem Fälligkeitsdatum vorzulegen, für Folgelastschriften beträgt die Vorlagefrist mindestens zwei Tage vor Fälligkeit. Eine Rückgabe der SEPA-Basislastschrift kann vonseiten der Zahlstelle bis höchstens fünf Tage nach der Kontobelastung erfolgen. Der Zahlungspflichtige kann bei einer autorisierten Zahlung die Lastschrift bis zu acht Wochen nach dem Belastungsdatum zurückgeben. Und bei unautorisierten Zahlungen beträgt die Rückgabefrist bis zu 13 Monate nach der Kontobelastung.

SEPA-Firmenlastschrift

Die zweite Variante ist die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit), die ein zusätzliches Angebot zur Basisvariante darstellt und auf den B2B-Bereich beschränkt ist. Die SEPA-Firmenlastschrift dient der Vereinfachung der Geschäftsabwicklung in und zwischen Unternehmen und ist daher mit spezifischen Merkmalen für Zahlungen zwischen Unternehmen ausgestattet. In ihren Grundsätzen ist die SEPA-Firmenlastschrift jedoch mit dem bisherigen Abbuchungsverfahren vergleichbar. Wesentlicher Unterschied zur Basisvariante ist, dass als Zahlungspflichtige lediglich Unternehmen infrage kommen. Ebenso wie in der Basislastschrift muss der Einreicher der Lastschrift für das SEPA-Firmenlastschriftmandat einen einheitlichen Mandatstext einsetzen und eine Mandatsreferenz vergeben. Hinzu kommt jedoch, dass eine Freigabe erfolgt, also das Mandat bei der Zahlstelle unmittelbar bestätigt wird. Auch bei der SEPA-Firmenlastschrift ist vom Lastschrifteinreicher die Gläubiger-Identifikationsnummer anzugeben. Im Vergleich zur Basisvariante fällt die Vorlagefrist mit nur einem Tag vor Fälligkeit deutlich kürzer aus. Die Rückgabe einer Firmenlastschrift ist nur vonseiten der Zahlstelle möglich, und zwar bis maximal zwei Tage nach der Belastung des Kontos. Eine Widerspruchsmöglichkeit vonseiten des Zahlungspflichtigen besteht bei autorisierten Zahlungen hingegen nicht.

Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren

Unternehmen, die eine Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren bislang noch nicht vollzogen haben, sollten folgende Aspekte berücksichtigen. Zunächst ist zu entscheiden, welche SEPA-Lastschriftvariante verwendet werden soll, also SEPA-Basislastschrift oder SEPA-Firmenlastschrift. Zudem müssen die IT-Systeme an die Anforderungen des SEPA-Standards angepasst werden. Um eine SEPA-Lastschrift einziehen zu können, ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer erforderlich, die online bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden kann. Des Weiteren ist ein Mandatsvordruck zu erstellen, eine wirksame Erteilung der SEPA-Mandate sicherzustellen, die Mandatsverwaltung zu organisieren und die Vorabankündigung in den Verträgen zu regeln, um die Vorlauffristen zu verkürzen.

Unternehmen, die bisher wiederkehrende Lastschriften verwendet haben und diesen Service den Bestandskunden auch weiterhin zur Verfügung stellen möchten, sollten bei der Migration dieses Verfahrens weitere Punkte berücksichtigen. So sind die Kontodaten der Bestandskunden zu prüfen und in das neue Format zu konvertieren, die Wirksamkeit der Einzugsermächtigungen zu checken und die Kunden über die anstehende Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren zu informieren.