SEPA-Überweisung – einheitliche Regeln für Euro-Überweisungen

SEPA-Überweisung

Das SEPA-Überweisungsverfahren ist ein Instrument für Interbankenzahlungen, das aufgrund einheitlich definierter Prozesse und Regelungen für Euro-Überweisungen ein einheitliches Serviceniveau schafft. Bereits seit dem 28. Januar 2008 können sowohl innerhalb Deutschlands als auch grenzüberschreitend in die SEPA-Teilnehmerländer Überweisungen in Euro per SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer) erfolgen. Die SEPA-Überweisung umfasst die im SEPA-Regelwerk definierten EU-weit einheitlichen Regeln für Euro-Überweisungen. Die nationalen Verfahren in den Euro-Ländern wurden zwar zum Februar 2014 durch die SEPA-Überweisung abgelöst, allerdings können nach Absprache mit den Kunden bis zum 1. August 2014 auch noch Überweisungen im bisherigen Format von Sparkassen und Banken angenommen werden. In ihren Grundzügen entspricht die SEPA-Überweisung der seit 2003 bestehenden EU-Standardüberweisung, allerdings kann die SEPA-Überweisung sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Zahlungen verwendet werden. Bei der SEPA-Überweisung erfolgt die Identifizierung des Begünstigten (Kreditor) und des Überweisenden (Debitor) sowie der jeweiligen Zahlungsdienstleister über die internationale Kontonummer IBAN (International Business Account Number) und die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code). Für inländische Zahlungen gilt ab dem 1. Februar 2014 IBAN only. Das bedeutet, dass bei einer SEPA-Überweisung die internationale Kontonummer BIC nicht mehr angegeben werden muss. Banken sind verpflichtet, diese zu ergänzen. Bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen ist der BIC voraussichtlich noch bis zum 1. Februar 2016 anzugeben. Danach gilt jedoch auch hier IBAN only. Um sich auf die mit der SEPA-Umstellung einhergehenden Neuerungen einstellen zu können, haben Verbraucher in Deutschland voraussichtlich noch bis Ende Februar 2016 Zeit. Bis dahin werden Banken und Sparkassen bei Überweisungen noch die althergebrachte Bankleitzahl und Kontonummer annehmen und ohne Zusatzgebühren in die IBAN umwandeln.

Fristen der SEPA-Überweisung

Bei SEPA-Überweisungen wird hinsichtlich der Ausführungsfrist nicht dahingehend unterschieden, ob die Euro-Überweisung ins Inland oder in eines der SEPA-Teilnehmerländer getätigt wird, die zur EU oder zum Europäischen Wirtschaftsraum zählen. Handelt es sich um beleglose Überweisungen (z. B. beim Online-Banking), sind die Vorgaben der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums bindend, wonach der Überweisungsbetrag dem Zahlungsempfänger bereits nach einem Bankarbeitstag zur Verfügung stehen muss. Zu einer SEPA-Überweisung gehört auch immer ein genaues Ausführungsdatum, an dem das Konto des Überweisenden belastet wird. Die Ausführungsfrist kann sich auf höchstens zwei Bankarbeitstage verlängern, wenn beim Zahlungsdienstleister ein beleghafter Überweisungsträger eingereicht wird. Für SEPA-Überweisungen gilt, dass sie nur in Euro getätigt werden können. Soll eine Zahlung in einer anderen europäischen Währung erfolgen, ist hierfür ein spezielles Formular erforderlich und es gelten abweichende Abwicklungskonditionen, beispielsweise im Hinblick auf die Ausführungskonditionen und etwaige Entgelte.

Betragsgrenzen und Gebühren der SEPA-Überweisung

Bei einer SEPA-Überweisung sind hinsichtlich der Höhe des Überweisungsbetrages keine Begrenzungen vorgesehen. Bestehen bleibt allerdings weiterhin die Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung. Weiterhin gilt für die SEPA-Überweisung, dass der jeweilige Zahlungsbetrag dem Empfängerkonto in voller Höhe gutgeschrieben werden muss. Die SEPA-Überweisung ist eine sogenannte SHARE-Überweisung. Das bedeutet, die anfallenden Gebühren werden geteilt, wobei der Überweisende bei seinem Kreditinstitut zahlt und der Zahlungsempfänger die restlichen Kosten trägt.

Verkürzter Verwendungszweck

Im Vergleich zu den bisherigen Inlandsüberweisungen, die auf DTA-Basis erfolgten, ist bei einer SEPA-Überweisung die Zeichenanzahl im Verwendungszweck deutlich reduziert worden. Überweisenden stehen nur 140 Zeichen zur Verfügung. Bei DTA-basierten Überweisungen lag die Zeichenzahl mit 378 deutlich höher.