Treuhandkonten

Als von der BaFin zugelassenes Zahlungsinstitut sind wir verpflichtet, das von unseren Händlern überlassene Geld sicher zu verwalten. Daher führt die Novalnet Treuhandkonten mit einer eigenen virtuellen IBAN-Kontenverwaltung. Durch die integrierte Affiliate-Management-Lösung der Novalnet können auch beliebige weitere Partner des Händlers von der Treuhandkontenführung profitieren. Die Gelder sind somit unter anderem vor einer Insolvenz des Zahlungsinstituts geschützt. Kreditinstitute können an diesen Geldern auch keinerlei Zurückbehaltungs-, Aufrechnungs- oder Pfandrechte geltend machen. Sicherheit steht somit an erster Stelle!

In der Praxis stehen über 10 Millionen Konten für Endkunden-Überweisungen zur Verfügung, welche zudem jährlich rotieren. Neben dem Service „Spezifische IBAN“ (pro Transaktion/Bestellung, pro Kunde, pro Projekt) bietet die Novalnet grundlegend eine maximale Akzeptanz inkl. eines intelligenten, völlig automatisierten Prozesses, der zur eindeutigen Zuordnung der eingehenden Gelder sowie Belastungen führt. Sämtliche Vorgänge (Zahlungen/Belastungen) werden durch die eigenen Treuhandkonten der Novalnet abgewickelt und von dort ausgezahlt. Der Vertragspartner benötigt lediglich die technische Anbindung zu Novalnet; im Buchhaltungssystem des Vertragspartners (SAP, Navision, Datev etc.) wird Novalnet einfach als Bank hinterlegt. Novalnet liefert hierzu vollautomatisiert sämtliche Bewegungen im gewünschten Format (XML, iDoc, JSON, MT940, camt.053 camt.054 etc.).

Weitere Vorteile

  • Die Führung von Treuhandkonten ist für Sie kostenfrei, d.h. sämtliche Bankgebühren wie Kontoführungsgebühren etc. fallen für Sie weg
  • Die Banken verlangen in der Regel ein Verwahrentgelt (Negativzinsen) in Höhe von bis zu 0,6 %. Dies fällt für Sie bei der Nutzung unserer Treuhandkonten ebenfalls nicht an;
  • Ein Fremdzugriff oder eine separate Kontovollmacht auf die von Ihnen geführten Konten ist nicht erforderlich
  • Sie erhalten alle Gelder kumuliert in dem von Ihnen ausgewählten Auszahlungsrhythmus mit einer ausführlichen Settlement-Datei auf Ihr Konto überwiesen. Somit ist keine Zuordnung und Einzelverbuchung bei Ihnen nötig, wir nehmen dies für Sie vor
  • Sämtliche Zuordnungen der eingehenden Geldbeträge (bspw. Vorkasse, Kauf auf Rechnung, Direktzahlungen etc.) sowie auch Belastungen übernimmt die Novalnet vollautomatisiert
  • Eventuelle Auseinandersetzungen zwischen Ihnen und Ihren Banken (beispielsweise bei technischen Problemen) fallen für Sie ebenfalls gänzlich weg
  • Eventuelle Erläuterungen bei Treffern der AML-Abteilung der Bank (beispielsweise wenn der Name eines Kontoinhabers auf einer Sanktionsliste vertreten ist) fallen für Sie ebenfalls weg. Derartige Gespräche übernimmt ausschließlich die Novalnet
  • Die Überwachung der Einhaltung des Lastschriftkontingents übernimmt ebenfalls die Novalnet – auch hier haben Sie keine Arbeit mehr bzw. müssen keine Verhandlungen mit Ihren Banken führen
  • Details der Banken wie Eigenheiten beim Kontoauszugsformat, genaue Rücklastschriftgründe, Umrechnungskurse bei Fremdwährungseingängen etc. sind bereits zwischen Novalnet und den Banken detailliert abgestimmt und in den Novalnet-Prozessen berücksichtigt

Ihre Gelder sind rundum geschützt

Die Novalnet sichert die Kundengelder i.d.R. nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b ZAG ab und führt hierfür sog. offene Treuhandkonten bei diversen Kreditinstituten. Die Novalnet als Treuhänderin verfügt über diese offenen Treuhandkonten in eigenem Namen, aber nach außen erkennbar für fremde Rechnung. Auf die Einhaltung der Anforderungen nach § 17 ZAG ist von Seiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutsche Bundesbank (DBB) bereits bei der Erlaubniserteilung besonders geachtet worden. Ein Zahlungsinstitut muss auch während des laufenden Geschäftsbetriebs gegenüber der BaFin und der Deutschen Bundesbank stets den Nachweis führen, dass ausreichende Maßnahmen zum Schutz der Gelder getroffen worden sind. Sämtliche Gelder sind somit umfassend geschützt, insbesondere vor einem eventuellen Risiko der Insolvenz des Zahlungsinstituts oder aber auch einer Einzelvollstreckung. Diese Absicherung liegt somit auch weit über dem Einlagensicherungsfonds (100 TEUR). Auf die auf Treuhandkonten liegenden Gelder kann somit nur das Vertragsunternehmen der Novalnet zugreifen.