Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Mai 2017

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Mai 2017

Vergleichsportale zu mehr Transparenz aufgefordert

Wer ein günstiges Angebot sucht, findet sich oft zunächst bei den gängigen Preissuchmaschinen wieder. Doch was meist nicht bekannt ist: Nur aktive Registrierung oder Provisionszahlung bringen eine Anzeige in die Liste. Der an erster Stelle gelistete Preis ist daher oft nicht der, der in Wahrheit der preiswerteste ist. Der Bundesgerichtshof hat dies nun angeprangert und fordert zu mehr Offenheit auf. In erster Linien sollen die Preisvergleichsportale mit Hinweisen arbeiten, wenn sie eine Provision für geschlossene Verträge bekommen.

Dynamische IP-Adressen: Speicherung erlaubt

Um Attacken im Web abzuwehren, gibt es – teils mehr oder weniger effektive – Optionen, die man wählen kann. Die Speicherung von dynamischen IP-Adressen ist eine Möglichkeit, um Hacker und Internet-Straftäter später ausfindig zu machen. Die Speicherung von IP-Adressen ist jedoch nur unter strengen Voraussetzungen möglich, etwa wenn es dem Abwehren von Angriffen dient. Die Speicherung ist zudem nur erlaubt, wenn eine Abwägung zwischen dem Schutz der Daten des Nutzers und dem Schutz vor Cyberattacken stattgefunden hat. Voraussetzung ist beispielsweise, dass eine Webseite tatsächlich der erhöhten Gefahr von Hackerangriffen ausgesetzt ist. Damit griff der BGH die Richtung des EuGH auf, die dieser 2014 vorgegeben hatte.

Doppeltes Anlegen von Amazon-Artikeln ist abmahngefährdet

Für einen großen Aufreger sorgte ein Urteil zum Anlegen von Artikeln bei Amazon. Die Rechtsprechung hatte immer wieder klar gemacht, dass alle angehangenen Händler bei Amazon für falsche Aussagen oder sonstige Rechtsverstöße ihrer Konkurrenten mithaften müssen. Ein Händler wollte dies auf seine Art und Weise lösen. Das doppelte Anlegen von Artikeln kann jedoch nach hinten losgehen

Vertippt und zugenäht – Achtung bei Ebay-Artikelbeschreibungen

Die Sorgfalt bei der Erstellunge einer Artikelbeschreibung ist eigentlich jedem Händler bewusst und sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Wozu Nachlässigkeiten führen, zeigte ein aktueller Fall: Macht ein Händler einen Fehler bei der Produktbeschreibung, handelt er leichtfertig und haftet für die falsche Produktbeschreibung. Schlimmer noch: Folgt daraus ein frühzeitiger Abbruch der Auktion, kann ein Pflicht zum Ausgleich des entstandenen Schadens drohen. Hierbei kann er sich auch nicht darauf berufen, er habe sich versehentlich verschrieben.

Ebay-Falschbewertungen müssen nicht hingenommen werden

„Keine Originalverpackung, deshalb ist jeglicher Versand mehr als ein Risiko!!!“ Um diese Bewertung stritten sich ein Käufer und ein Ebay-Händler und die damit verbundene Negativbewertung. In diesem Fall war das Amtsgericht München auf der Seite des Händlers, erkannte die Relevanz und urteilte zu seinen Gunsten.

Dies ist jedoch keine Selbstverständlichkeit: Auch in diesem Monat haben wir über eine Abmahnung berichten müssen, weil ein Händler seinen Konkurrenten angeblich absichtlich negativ bewertet haben soll. Wir behalten den Fall im Auge und werden bei neuen Erkenntnissen selbstverständlich berichten.

Teurer Elektroschrott: Bußgelder ab 1. Juni

Viele Händler haben von der Gesetzesänderung im Elektrogesetz wenig bis nichts mitbekommen oder ignorieren diese einfach. Seit Oktober 2015, spätestens seit Juli 2016, müssen betroffene Händler für eine eigene Rücknahmestelle sorgen, an der sie Elektroaltgeräte zurücknehmen können. Eine Missachtung dieser Pflicht kann nun neben der Abmahnung auch Bußgelder nach sich ziehen.

Neues Verpackungsgesetz ab 2019

Mitte Mai hat der Bundesrat einen Rundumschlag gemacht und über das „Ja“ oder „Nein“ zahlreicher neuer Gesetze befunden. Unter anderem stimmte der Bundesrat auch für ein neues Verpackungsgesetz. Damit ändert sich einiges – jedoch sieht die Umsetzung in die Praxis nicht so dramatisch aus, wie sie scheint. Hier entlang geht es zu den wichtigsten Änderungen für den Online-Handel.

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