SEPA-Nummer für Daueraufträge und Lastschriften verwenden

SEPA-Nummer für Daueraufträge und Lastschriften verwenden

Umstellung auf SEPA kommt gut voran

Während Unternehmen und Vereine bereits seit 1. August dieses Jahres auf das SEPA-Verfahren umstellen mussten, d.h. Überweisungen nur noch mit der SEPA-Nummer IBAN tätigen dürfen, haben Verbraucher dafür noch Zeit bis zum 1. Februar 2016. Sie dürfen bis dahin die herkömmlichen Kontonummern und Bankleitzahlen nutzen. Dennoch ist die Umstellung auf SEPA bis jetzt schon erfolgreich verlaufen: Nach Angaben der Deutschen Kreditwirtschaft waren im Juli dieses Jahres 94 Prozent aller Überweisungen SEPA-Überweisungen. Bei den Lastschriften erfolgten bereits rund 86 Prozent nach dem neuen Verfahren.

SEPA-Überweisungen fehlerfrei ausfüllen

Die SEPA-Nummer ist also die neue Kontonummer, mit der das European Comittee for Banking Standards einheitliche europäische Formate schaffen will. Grenzüberschreitende Transaktionen sollen beschleunigt werden. Angesichts Ihrer Länge birgt die SEPA-Nummer jedoch eine erhöhte Gefahr eines Tippfehlers oder Zahlendrehers. Seit einer Gesetzesänderung von 2009 sind Geldinstitute nicht mehr verpflichtet, die Richtigkeit der Überweisung zu prüfen. Empfehlenswert für die Vermeidung eines Tippfehlers ist daher die Verwendung einer SEPA-Vorlage beim Online-Banking.

Für Auslandsüberweisungen Bank Identifier Code nutzen

Für Inlands-Überweisungen nicht notwendig, aber bei Auslandsüberweisungen immer angegeben werden muss außerdem der BIC (Bank Identifier Code). Der BIC besteht aus einem 4-stelligen Bankcode, einem 2-stelligen Ländercode, einer 2-stelligen Ortscodierung und optional einer Kennzeichnung der Bankfiliale. Da er von der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) festgelegt wurde, bezeichnet man ihn auch als SWIFT-Code.

Daueraufträge und Lastschriftmandate mit der SEPA-Nummer

Nicht nur für Überweisungen, sondern auch für Daueraufträge und Einzugsermächtigungen wird die SEPA-Nummer benötigt. Daueraufträge, die vor der SEPA-Umstellung eingerichtet worden sind, werden automatisch auf das neue Verfahren umgestellt. Kontonummer und Bankleitzahl werden vom Kreditinstitut umgestellt. Bankkunden, die ab sofort einen Dauerauftrag einrichten, müssen dies von Vornherein mit SEPA-Nummer und BIC tun. Einzugsermächtigungen werden durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt. Der Zahlende erteilt dem Zahlungsempfänger ein Lastschriftmandat, das diesen berechtigt, den fälligen Betrag einzuziehen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss schriftlich erteilt werden und enthält unter anderem die BIC und die SEPA-Nummer.

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