Verbraucherrechterichtlinie: Händlerbund bietet Quick Check

Verbraucherrechterichtlinie: Händlerbund bietet Quick Check

Händlerbund bietet Quick Check und Whitepaper für Online-Händler

Online-Händler, die nicht im Onlinehandelsverband Mitglied sind, können den eigenen Webshop in einem Quick Check unter die Lupe nehmen lassen. Während eines /wp-content/uploads/2018/05/haendlerbund_logo.pngetwa 20-minütigen Telefongesprächs mit einem Experten wird der jeweilige Internetauftritt in rechtlicher Hinsicht geprüft. So erhalten Händler nicht nur Hinweise, in welchen Aspekten eine Nachbesserung erforderlich ist. Ein Fachjurist des Händlerbundes gibt darüber hinaus konkrete Handlungsempfehlungen. Diesen Service bietet der Händlerbund gegen eine Gebühr von 50 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer). Online-Händlern, die sich nach dem Quick Check für eine Mitgliedschaft entscheiden, wird diese Gebühr auf den ersten Mitgliedschaftsbeitrag gut geschrieben. Neben dem Quick Check stellt der Händlerbund kostenfrei Whitepaper für die Widerrufsbelehrung zur Verfügung – und zwar für den Verkauf von Waren sowie für den Verkauf von Dienstleistungen.

Wichtige Änderungen durch die Verbraucherrechterichtlinie für Online-Händler

Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie bedeutet für Online-Händler wesentliche Änderungen. So haben grundsätzlich die Händler die Kosten von Fracht-, Liefer- und Versandkosten sowie der Rücksendung der Ware zu übernehmen, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß informiert wird. Ebenso besteht für den Händler die Pflicht, den Vertrag zu bestätigen. Des Weiteren werden vertragliche Informationspflichten für Verbraucherverträge eingeführt. Und es wird ein einheitliches europäisches Muster für Widerrufsbelehrungen geben. Im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie müssen Hinweise zur Akzeptanz von bestimmten Zahlungsmitteln gegeben und Kunden über das Bestehen von eventuellen Lieferbeschränkungen informiert werden.

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