Neues Widerrufsrecht: Änderungen für Kunden und Händler

Neues Widerrufsrecht: Änderungen für Kunden und Händler

Deutsche haben beim Online-Shopping die Nase vorn

Seit 2008 ist die Zahl der Online-Einkäufer um 30 Prozent gestiegen. 65 Prozent aller online gekauften Artikel sind Kleidung und Sportartikel, so die Untersuchung von Destatis. Aber auch Möbel, Magazine, Spielzeug, Bücher und Elektronik werden immer häufiger online geordert, ebenso wie Urlaubsreisen und Konzerttickets. Dabei sind die deutschen Internetnutzer im europäischen Vergleich überdurchschnittlich aktiv, wenn es um den Online-Handel geht. Lediglich im Vereinten Königreich wird mehr im Internet eingekauft. Ursache dafür sind die seit jeher sehr kundenfreundlichen Gesetze, die den Online-Einkauf inklusive Widerruf- und Rücksendemöglichkeit ausgesprochen attraktiv machen. Doch seit Juni gelten neue Regelungen, die zumindest in der Theorie das Einkaufsvergnügen dämpfen könnten.

Neuregelungen für den Widerruf

Das bisherige Widerrufsrecht binnen 14 Tagen nach dem Kauf bleibt bestehen. Um den Widerruf geltend zu machen, muss der Kunde nun eine eindeutige Widerrufserklärung abgeben. Viele Händler bieten hierfür ein Formular an, das der Kunde ausfüllen und der Sendung beilegen muss. In der Erklärung muss ein Grund für die Rückgabe angegeben werden. Die Rückabwicklung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. Die Waren müssen jedoch nicht innerhalb dieser Zeit beim Händler ankommen, sondern nur in dieser Frist abgeschickt werden. Zum Nachweis eignen sich ein Einlieferungsbeleg vom Paketdienst oder der Poststempel. Solange die Ware jedoch nicht beim Händler eingetroffen ist, muss er dem Kunden auch das Geld nicht zurückerstatten. Weitere Änderung für den Händler: Die Versandkosten, die der Kunde bezahlt hat, müssen im Fall des Widerrufs zurückgezahlt werden. Dies gilt jedoch nur für den Standardversand. Zusatzleistungen wie ein Express-Versand gehen zu Lasten des Kunden. Damit dies gültig ist, muss der Händler den Kunden vor dem Abschluss des Einkaufs auf seiner Seite informieren.

Rücksendung muss nicht mehr vom Händler übernommen werden

Zwar muss der Händler die Versandkosten für die Lieferung nun zurückerstatten, dafür muss er nicht mehr die Kosten für die Rücksendung ab 40 Euro tragen. Egal welchen Warenwert die Retoure nun hat, muss der Käufer theoretisch die Kosten tragen. Dies wird sich vermutlich aber nicht bei allen Online-Händlern durchsetzen. Viele signalisierten bereits, dass sie auf die Kosten der Rücksendung auch weiterhin verzichten werden, um die Kundenzufriedenheit nicht zu gefährden. Ein weiterer Punkt der Gesetzesänderung geht ebenfalls zugunsten des Kunden: Jeder Online-Händler muss mindestens eine kostenfreie Zahlungsart anbieten.

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