Verbraucherrechterichtlinie: Wie gut sind Online-Händler vorbereitet?

Verbraucherrechterichtlinie: Wie gut sind Online-Händler vorbereitet?

Neuerungen im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Die Rechtslage im Zusammenhang mit dem Online-Handel galt lange Zeit als kompliziert. Mit der Verbraucherrechterichtlinie wird nun das Ziel der Vollharmonisierung verfolgt. In allen EU-Mitgliedstaaten müssen die Regelungen einheitlich umgesetzt werden, um das Verbraucherschutzniveau zu verbessern, die Rechtsvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten anzugleichen und die Kosten beim grenzüberschreitenden Online-Handel zu verringern. Für Online-Händler bringt die Umsetzung der Richtlinie neue Herausforderungen mit sich. So werden für Verbraucherverträge weitreichende vertragliche Informationspflichten eingeführt. Des Weiteren wird das Recht für Fernabsatzverträge in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht. Neben einer Neufassung des Widerrufsrechts wird es künftig ein europaweit einheitliches Muster für Widerrufsbelehrungen geben. Online-Händler müssen künftig zudem Verträge verpflichtend bestätigen. Sollten bestimmte Zahlungsmittel nicht akzeptiert oder etwaige Lieferbeschränkungen bestehen, müssen Online-Händler hierauf explizit hinweisen. Eine weitere Änderung betrifft die Versand- und Rücksendekosten, die künftig vom Online-Händler zu tragen sind, sollte er die Kunden nicht in angemessener Weise über die anfallenden Kosten in Kenntnis gesetzt haben. Angesichts der anstehenden Änderungen sollten sich Online-Händler mit den neuen rechtlichen Gegebenheiten der Verbraucherrechterichtlinie auseinandersetzen und diese in ihren Online-Shop integrieren. Sollte eine Umsetzung der neuen Regelungen bis zum 13. Juni nicht erfolgt sein, besteht die Gefahr kostenpflichtiger Abmahnungen.

Umfrage zur Vorbereitung der Online-Händler auf die Gesetzesänderung

Nachdem das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen wurde, hat der Händlerbund im Sommer 2013 eine Umfrage durchgeführt, im Rahmen derer der Kenntnisstand und die Vorbereitung der Online-Händler analysiert wurde. Im Ergebnis zeigte sich, dass zwar 84 Prozent der befragten Online-Händler schon einmal von der neuen Verbraucherrechterichtlinie gehört hatten, aber lediglich 17 Prozent gaben an, auf die anstehenden Änderungen vorbereitet zu sein. Derzeit führt der Händlerbund eine neue Umfrage durch, um herauszufinden, wie weit die Online-Händler mit ihren Vorbereitungen einige Wochen vor dem Stichtag sind und in welchen Bereichen noch Informationsbedarf besteht.

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