Xing-Impressum: Umstrittenes Urteil durch Landgericht Dortmund

Xing-Impressum: Umstrittenes Urteil durch Landgericht Dortmund

Schutz vor Abmahnung durch Impressum auf Xing

Um sich vor einer derartigen Abmahnung zu schützen, empfiehlt es sich in jedem Fall, das geschäftliche Xing-Profil mit einem nach § 5 Telemediengesetz geeigneten Impressum zu versehen. Durch die Unsicherheit der rechtlichen Bewertung ist jedoch nicht klar, in welchem Maße auch private Profile auf Xing ein Impressum benötigen. Aus diesem Grund erhöht sich der Schutz vor einer Abmahnung, wenn Gewerbetreibende, Selbstständige oder Freiberufler – bei denen womöglich keine scharfe Trennung von privatem und geschäftlichem Account auszumachen ist – auch in diesen Profilen vorsorglich ein Impressum auf Xing bereitstellen.

Xing: Impressum in Profile einbinden

Auf dem Portal Xing lässt sich ein Impressum in das Profil einbinden. Hierzu muss das persönliche Profil aufgerufen werden. Am unteren Ende des Profils findet sich ein Link „Impressum bearbeiten“. Auf diese Weise lässt sich das Impressum separat in der Desktop-Version und in der App erstellen, bearbeiten und pflegen. Bei der mobilen Version ist es bisher aus technischer Sicht potenziell schwierig, ein rechtskonformes Impressum zu integrieren. Daher sehen Experten nun Xing in der Pflicht, es Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Freiberuflern auf allen Xing-Kanälen zu ermöglichen, rechtssicher auftreten zu können.

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