SEPA-Überweisung: Was trägt man bei IBAN und BIC ein?

SEPA-Überweisung: Was trägt man bei IBAN und BIC ein?

Zahlungsempfänger wird durch IBAN und BIC identifiziert

Damit der Zahlungsempfänger zweifelsfrei identifiziert werden kann, muss der Bankkunde neben diversen anderen Feldern die IBAN und den BIC eingeben. Die IBAN ersetzt die bisherige inländische Kontonummer des Empfängers, die bislang nur zehn Stellen umfasste. 22 Stellen sind in Deutschland bei der IBAN einzutragen: An erster Stelle steht der Ländercode bei der IBAN. Sie beginnt in der Bundesrepublik demnach mit DE. Danach folgt eine zweistellige Prüfziffer, sowie die alte Bankleitzahl und Kontonummer. Mit dem BIC, auch SWIFT-Code genannt, können weltweit Kreditinstitute identifiziert werden. Durch den BIC wird die Bank des Zahlungsempfängers auf der SEPA-Überweisung eindeutig definiert. Er besteht aus einer acht- bis elfstelligen Buchstaben- und Zahlenfolge für die jeweilige Zielbank. Ziffer eins bis vier beschreibt das Institut, fünf bis sechs das Land, sieben bis acht den Ort und die letzten Ziffern die Filiale. Den BIC und die IBAN finden Bankkunden auf ihrem Kontoauszug oder im Info-Bereich ihres Online-Banking-Zugangs.

Bei Inlandsüberweisungen muss der BIC nicht angegeben werden

Die Angabe des BIC ist bei Zahlungen im Inland seit dem 1. Februar 2014 nicht mehr zwingend erforderlich, da die Bankleitzahl bereits ein Bestandteil der IBAN ist. Lediglich bei Auslands-Überweisungen innerhalb der EU sind beide Felder auszufüllen. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass der BIC aus dem gleichen Grund ab Februar 2016 auch bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen in der Euro-Zone nicht mehr angegeben werden muss.

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