SEPA-Überweisung: Wofür stehen IBAN und BIC?

SEPA-Überweisung: Wofür stehen IBAN und BIC?

IBAN und BIC: Eindeutige Identifikation des Zahlungsempfängers

Wer eine SEPA-Überweisung ausführen will, muss unter anderem die Felder IBAN und BIC ausfüllen. Im Rahmen der SEPA dienen diese beiden Nummern der eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers. Statt der bisherigen inländischen Kontonummer, die in der Regel zehn Stellen umfasste, ist die internationale Kontonummer IBAN einzutragen. In Deutschland umfasst die IBAN 22 Stellen. Nach dem Ländercode (DE für Deutschland) folgen eine zweistellige Prüfziffer sowie die nationale Komponente, die sich in Deutschland aus der alten Bankleitzahl und der Kontonummer zusammensetzt. Der BIC wird anstelle der bisherigen Bankleitzahl angegeben und besteht statt wie bisher aus Ziffern und einer Buchstabenfolge, mit der die Zielbank eindeutig definiert wird. Mitunter wird der aus acht bis elf Stellen bestehende BIC auch als SWIFT-Code bezeichnet. Da die bisherige Bankleitzahl bereits in der IBAN enthalten ist, ist die Angabe des BIC bei inländischen SEPA-Überweisungen seit dem 1. Februar 2014 nicht mehr zwingend erforderlich. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen wird die Angabe des BIC voraussichtlich ab Februar 2016 nicht mehr erforderlich sein.

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