Datenschutzgrundverordnung: Die meisten Online-Händler sind ahnungslos

Datenschutzgrundverordnung: Die meisten Online-Händler sind ahnungslos

Im kommenden Jahr wird die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umgesetzt und bringt umfangreiche Neuerungen für Online-Händler mit sich. Bis Mai 2018 haben Händler Zeit, sich auf die neue Verordnung vorzubereiten und ihre Shops entsprechend umzustellen. Doch eine Studie des Händlerbunds zeigt, dass viele Händler sich noch nicht mit der Datenschutzgrundverordnung auseinandergesetzt haben. So gaben sogar 31 Prozent der befragten 380 Händler an, noch nie etwas von der neuen Verordnung gehört zu haben.

Ohnehin fühlt sich nur ein kleiner Teil der Händler über die DSGVO informiert: Fünf Prozent der Befragten gaben an, sich bereits gut auszukennen, immerhin 23 Prozent haben von der neuen Datenschutzgrundverordnung gehört und darüber gelesen. Erschreckend ist aber auch, dass ganze 41 Prozent der Händler zwar von der neuen Verordnung gehört haben, aber angeben, keine Ahnung von den Details zu haben.

Mehr als zwei von drei Händlern sind nicht vorbereitet

Das Ergebnis: Der Großteil der Online-Händler fühlt sich nicht vorbereitet. Mehr als zwei Drittel der Befragten sehen sich gar nicht (40 Prozent) oder eher nicht (32 Prozent) für die Umsetzung gewappnet und fast jeder Fünfte (18 Prozent) fühlt sich immerhin „etwas“ vorbereitet. Nur jeder zehnte Händler blickt der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung entspannt entgegen und sieht sich eher gut (7 Prozent) beziehungsweise gut (3 Prozent) gewappnet.

Die neue Datenschutzgrundverordnung wird im Übrigen nur von jedem fünften Händler begrüßt. Nur sieben Prozent der Online-Händler finden, dass die DSGVO ein wichtiges Thema ist, 14 Prozent begrüßen die neue Verordnung zwar, finden aber gleichzeitig, dass der Datenschutz manchmal übertrieben werde. Jeder Vierte findet die neue DGSVO überflüssig (10 Prozent) beziehungsweise denkt, dass die bisherigen Vorschriften ausreichend waren (16 Prozent).

Nur noch wenig Zeit bis zur Umsetzung

Auch bei den Fragen nach den erwarteten Konsequenzen zeigt sich, dass viele Händler noch nicht informiert sind. Der Großteil der Befragten (44 Prozent) befürchtet Abmahnungen bei einem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Rund jeder Zehnte rechnet mit geringen Bußgeldern und fast jeder Dritte erwartet hohe Geldstrafen bei einem Verstoß – was völlig richtig ist: Nach Art. 84 DSGVO kann die Geldstrafe bei bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorherigen Geschäftsjahr betragen. 14 Prozent der Online-Händler sind sogar besonders abgebrüht und glauben, dass es keine Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung gibt.

Die Ergebnisse seiner Studie hat der Händlerbund in der folgenden Infografik zusammengefasst:

Händlerbund Infografik Datenschutzgrundverordnung 2018

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