Rechtsnews für den E-Commerce: Die wichtigsten im August 2021

Auch im August gab es wieder einige spannende Entscheidungen und Nachrichten, die für Online-Händler interessant sind. Dabei ging es unter anderem um Kartellrecht, Markenschutz und Vertragsabschlüsse am Tablet.
Rechtsnews für den E-Commerce: Die wichtigsten im August 2021

Illegale Preisabsprache bei Musikinstrumenten

Das Bundeskartellamt ist gegen illegale Preisabsprachen von Herstellern und Händlern von Musikinstrumenten vorgegangen. Bei den Händlern handelt es sich um die Thomann GmbH und die Music Store Professional GmbH. Bei den Herstellern, beziehungsweise deren Vertriebsgesellschaften, handelt es sich um die Yamaha Music Europe GmbH, die Roland Germany GmbH und die Fender Musical Instruments GmbH. Das Bundeskartellamt hat gegen die verantwortlichen Mitarbeiter insgesamt Strafen in Höhe von rund 21 Millionen Euro verhängt. Dabei hatte es schon den Umstand berücksichtigt, dass die Betroffenen bei der Aufklärung mit dem Bundeskartellamt kooperiert hatten.

Goldton des bekannten „Lindt-Goldhasen” genießt Markenschutz

Die Lindt & Sprüngli AG kämpfte schon mehrere Jahre um den Schutz des Goldtons ihres Schokoladenhasens. Nun hat der BGH zugunsten der Goldhasen-Schöpfer entschieden. Zu einem Rechtsstreit kam es, da es Lindt einer Konkurrenzfirma untersagen wollte, einen ähnlichen Goldton für die Verpackung von Schokohasen zu nutzen. Lindt konnte nun nachweisen, dass ein Großteil der potenziellen Käuferinnen und Käufer den Farbton mit Lindt assoziiert. Die Farbe konnte somit Schutz als sogenannte Benutzungsmarke erlangen.

Verbraucherschützer mahnen zu Vorsicht bei Vertragsschluss am Tablet

Immer häufiger sollen Kunden Verträge im stationären Handel direkt beim Verkäufer auf dem Tablet unterschreiben. Der Vorteil, mit diesem Verfahren Papier einzusparen, ist offensichtlich. Die Verbraucherzentrale sieht dabei allerdings eine Gefahr für den Kunden. Wenn der Verkäufer mit dem geöffneten Vertrag auf dem Tablet vor dem Kunden stehe, scheuten sich viele Käufer davor, noch einmal hochzuscrollen und den Vertrag genau zu lesen, gibt die Verbraucherzentrale zu bedenken. In den Augen der Verbraucherschützer nehmen die Kunden digital vorgelegte Verträge anders wahr. Abhilfe würde ein Widerrufsrecht von 14 Tagen schaffen, so der Vorschlag der Verbraucherschützer.

Echtheitsprüfung für Sneaker auf Ebay

Bei einem Kaufpreis von über 100 Euro bietet Ebay nun eine kostenlose Echtheitsprüfung für Sneaker an. Das Angebot gilt für neue wie für gebrauchte Sneaker. Die Prüfung soll Sicherheit für Verkäufer und Käufer bieten, so das Online-Auktionshaus. Nach dem Verkauf sendet der Verkäufer die Schuhe an ein Prüfzentrum, bevor diese beim Kunden landen. Angebote, die eine Echtheitsprüfung enthalten, stellt Ebay auf der Website mit dem Logo „Mit Echtheitsprüfung“ sowie einem Häkchen dar.

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