Rechtstipps für Online-Händler: Die Entscheidungen aus dem Juni 2021

Rechtstipps für Online-Händler: Die Entscheidungen aus dem Juni 2021

Umsatzsteuerreform

Dominiert hat den letzten Monat vor allem die Berichterstattung über die Umsatzsteuerreform ab dem 1. Juli. Mit der Reform wird auf EU-Ebene ein neues Mehrwertsteuersystem eingeführt, mit Auswirkungen für den grenzüberschreitenden Online-Handel mit Verbrauchern.

Für die Mitgliedstaaten wird eine einheitliche Grenze in Höhe von 10.000 Euro bei grenzüberschreitendem Handel in EU-Staaten festgelegt. Diese Grenze gilt in allen EU-Staaten in Summe, nicht für jedes Land individuell. Bislang konnte die Grenze jedes Land selbst bestimmen. Bei Überschreiten der Grenze entsteht eine Steuerpflicht in dem Land, in welches die Ware versendet wird.

Als Erleichterung hat der Gesetzgeber jedoch den One-Stop-Shop (OSS) geschaffen. Die Händler können dann freiwillig über eine zentrale Schnittstelle alle relevanten Ausgangsumsätze melden und abführen. In Deutschland ist diese Schnittstelle das Bundeszentralamt für Steuern.

Eventim muss Vorverkaufsgebühren erstatten

Der Ticketverkäufer muss seine Vorverkaufsgebühren nun doch an die Kunden weitergeben, hat das Landgericht München entschieden (Urt. v. 09.06.2021, Az. 37 O 5667/20). Zuvor hatte Eventim die Vorverkaufsgebühren einbehalten. Eventim agierte als Zwischenhändler und war der Auffassung, seine Leistung durch das Vermitteln der Tickets erbracht zu haben und somit auch ein Anrecht auf die Vorverkaufsgebühren zu haben. Das sah die Verbraucherzentrale allerdings anders, mahnte Eventim ab und gewann den Rechtsstreit.

Gesetz zu Online-Marktplätzen und Influencer-Werbung beschlossen

Der Bundestag hat ein Gesetzespaket verabschiedet, welches das Verbraucherrecht umfassend modernisieren soll. Verbraucher sollen künftig besser darüber aufgeklärt werden, nach welchen Kriterien das Ranking der Ergebnisse von Suchmaschinen erstellt wird.

Auch neue Vorgaben zu Nutzerbewertungen bringt die Gesetzesreform mit sich. Betreiber von Portalen mit einer Bewertungsfunktion müssen offenlegen, ob und wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen auch tatsächlich von Verbrauchern erfolgt sind. Das Übermitteln und Beauftragen von gefälschten Verbraucherbewertungen soll zukünftig explizit verboten werden.

Auch soll ein Gesetz zur Werbekennzeichung von Influencern und Bloggern kommen. Danach sollen Posts; bei denen eine Gegenleistung erfolgt ist; entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Anders als bisher besteht zunächst die Vermutung, dass eine Gegenleistung erfolgt ist: Falls nicht, muss der Influencer oder die Influencerin dies glaubhaft machen.

Gorillas Mitarbeiter streiken

Die Mitarbeiter des Lebensmittellieferdienstes Gorillas riefen am Abend des 9. Juni zum Streik auf. Grund dafür war die Entlassung eines Mitarbeiters. Angeblich erfolgte die Kündigung des Mitarbeiters in der Probezeit, ohne jeglichen Grund. Gorillas hingegen gab an, dass es „Fälle groben Fehlverhaltens“ beim entlassenen Fahrer gegeben habe.

Das Unternehmen stand schon länger in der Kritik. Mitarbeiter hatten sich daher zusammengeschlossen, um gegen die Missstände vorzugehen.

Die Gorillas-Mitarbeiter hatten mit Elektrofahrrädern den Eingang des Gorillas-Lagers blockiert, so dass auch die nicht streikenden Mitarbeiter ihrer Arbeit nicht nachkommen konnten. Versuche des stellvertretenden Geschäftsführers, die Situation zu beruhigen, blieben erfolglos, so dass die Polizei ausrücken musste. Zum Streik wurde, entgegen des deutschen Rechts, nicht von einer Gewerkschaft aufgerufen, so dass es sich um einen sogenannten „wilden Streik” handelte.

22-Euro-Freigrenze

Bislang gab es für Warenlieferungen aus dem Nicht-EU-Ausland eine 22-Euro-Freigrenze, bis zu der Waren von einer Abführung der Einfuhrumsatzsteuer befreit waren. Händler aus dem Inland hingegen kennen eine solche Befreiung von der Umsatzsteuer nicht. Die 22-Euro-Freigrenze entfällt ab dem 1. Juli und soll so für mehr Gleichberechtigung von Händlern aus dem In- und Ausland sorgen.

Eine Ausnahme gibt es allerdings immer noch: Der Zoll erhebt keine Abgabe von weniger als einem Euro, so dass bis zu einem Warenwert von ca. 5,20 Euro praktisch weiterhin keine Umsatzsteuer erhoben wird.

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