Shortcon verpasst? – Hier die wichtigsten Facts im Shortcon #3 Recap

Shortcon verpasst? – Hier die wichtigsten Facts im Shortcon #3 Recap

Anke Probst: Wird Google immer schlauer?

Statt wie angekündigt, erfolgreiche Cases aus dem SEO-Agenturalltag vorzustellen, hat sich Anke Probst, Head of SEO Consulting bei Barketing in ihrem Vortrag den aktuellen Auffälligkeiten in den SERPs zugewandt. Ausgehend von John Müller, Webmaster Trend Analyst bei Google Schweiz, der darauf hinwies, dass Google selbst entscheide, welche Seiten ranken, beleuchtete Anke das Phänomen, dass eine weiterleitende URL (301 Redirect) anstelle der Ziel-URL ranken kann. Als Beispiel führte sie die Seite maedchen.de an, deren 301 mädchen.de in den Suchergebnissen an erster Stelle erschien. Allerdings tritt dieses Phänomen bei anderen Seiten wie etwa schoeller.de nicht auf. Als mögliche Gründe führte Anke hier auf, dass entweder die URL der weiterleitenden Seite schöner ist, sie mehr Links aufweist oder besser zur Suchanfrage passt. Mitunter kann es John Mueller zufolge sogar so weit gehen, dass sich Google eine 301 zusammenreimt, sollte es keine geben. Dies bringt jedoch einige weitreichende Fragestellungen auf den Plan. Sind Sitemaps nun wichtiger als bislang gedacht? Ist die Groß- und Kleinschreibung plötzlich egal? Kann Google mittlerweile URL’s matchen, die keine Signale untereinander austauschen. Ist diese Vorgehensweise abhängig von der Brand? Um solche Effekte aufdecken zu können, rät Anke Probst daher dazu, die Indizierung und das Ranking der URLs kontinuierlich zu überwachen. Zudem sollten Webseitenbetreiber auf saubere Systeme achten und nicht mit verschiedenen URL-Typen arbeiten, saubere Sitemaps erstellen sowie Vorsicht bei den Parametern walten lassen. Des Weiteren weist sie darauf hin, dass nicht alle Neuerungen von Google auf die eigene Seite übertragbar sind. Man kann sich also nicht darauf verlassen, dass auch bei der eigenen Webseite der 301 Redirect besser rankt, was ja auch in den meisten Fällen nicht gewünscht ist.

Simon Ritter: Erweiterter Umgang mit Google Analytics

Der zweite Speaker auf der Shortcon, Simon Ritter, CMO bei Home24, stellte in seinem Vortrag den neuen Bedienungsstandard für Google Analytics, Universal Analytics, vor. Seiner Ansicht nach ist die Classic-Version „bald Schnee von gestern“, weist doch Universal Analytics unschlagbare Vorzüge auf. Nicht nur, dass es komplett User-zentriert ist, es ist auch Multi Device Ready und schließlich die aktuellste Iteration. So können beispielsweise nur mit Universal Analytics soziodemographische GDN-Daten importiert werden. Auf diese Weise lassen sich Fragen beantworten wie „Wie alt sind meine User?“, „Wie hoch ist die Frauen-Quote auf meiner Seite?“, „Was machen die User, wenn sie nicht gerade auf meiner Seite sind?“, „Wie interagieren diese einzelnen Gruppen mit den Inhalten auf meiner Seite?“. Darüber hinaus ermöglicht Universal Analytics, Custom Dimensions und Metrics zu erstellen. Mit den Custom Segments wird zudem eine Lösung geboten, um Adhoc-Analysen auf User-Daten zu fahren. Auf diese Weise kann in einem sinnvollen Kontext sehr gut segmentiert werden: Was passiert in Sessions (Visits), wenn…? Wie verhalten sich User, wenn…? Was funktioniert für wen? Aufbauend auf diesen Erkenntnissen können Remarketing-Listen direkt in Universal Analytics angelegt werden. So ist es möglich, User sehr granular und spezifisch zu remarketen. Des Weiteren kann das Advanced Targeting per Plug & Play einfach in Adwords und Co. Importiert werden. Die Onsite-Personalisierung sei damit nur noch eine Frage der Grafik Kapazitäten, erklärt Simon weiter. Der Vorteil für Webseitenbetreiber liegt ganz klar darin, dass je mehr Wissen über die User vorhanden ist, desto effizienter kann das Marketing ausgesteuert werden.

Stephanie Ludermann: Shop Content – Fallstricke

Stephanie Ludermann, Gründerin der Wortalarm Textagentur, widmete den dritten Vortrag auf der Shortcon dem Thema „Shop Content“. Zwar handelte es sich bei den genannten Aspekten um „Basics“, die jedoch immer wieder in Vergessenheit geraten oder missachtet würden. Bevor sich Betreiber von Online-Shops an die Bearbeitung ihre Contents machen, sollten sie sich immer folgende Fragen stellen: Kenne ich mein Produkt? Wo ist mein Alleinstellungsmerkmal? Kenne ich meine Konkurrenz? Ausgehend von diesen Antworten sollten dann die einzelnen Kategorie- und Produktseiten mit Inhalten gefüllt werden. Als Hauptproblem erweist sich hierbei viel zu oft der Duplicate Content. Nicht selten lassen sich Produktbeschreibungen mit exakt dem gleichen Wortlaut auf hunderten von Webseiten finden. Fraglich ist jedoch, wie lange sich Google dies noch gefallen lässt, mahnt Stephanie Ludermann. Dabei müssen es nicht immer unterschiedliche Shopbetreiber sein, auch auf den eigenen Shopseiten kann Duplicate Content problematisch sein. Angesichts der Sortimentsfülle in einem Online-Shop und mehr als 800.000 unterschiedlichen Produkten, ist die Erstellung uniquen Contents nicht nur zeit-, sondern auch kostenintesiv. Shopbetreiber sollten daher zunächst ihre Produkte nach Abverkauf priorisieren und mit den am meisten verkauften und den saisonal stärksten Produkten beginnen. Bei der Kategoriebeschreibung sollte darauf geachtet werden, dass sich nicht zu lang ist und übersichtlich gestaltet wird. Zudem müssen die Keywords angemessen und natürlich im Text untergebracht werden. Weiterhin sollten Gestaltungsmerkmale wie Fettung, Aufzählungen, Zwischenüberschriften und Bilder sinnvoll eingesetzt werden. Bei den Produktbeschreibungen sind zwei Reiter, einer für die Beschreibung und einer für die technischen Details, eine gute Alternative, um die Übersichtlichkeit zu bewahren. Gerade im Lebensmittelbereich ist es für Onlineshop-Betreiber oft schwierig, einen Beschreibungstext hinzuzufügen. Problem ist jedoch, dass die betreffenden Online-Shops in der Regel nicht ranken. Online-Händler sollten sich vor Augen halten, dass die im Offline-Shop typischen Regale, Schaufenster und die persönliche Beratung im Online-Shop durch Beschreibungen ersetzt werden. Eine gute Produktbeschreibung enthält Ludermann zufolge Aufzählungen, mehrere Absätze mit aussagekräftigen Zwischenüberschriften, kurze prägnante Sätze, Emotionen, gefettete und kursive Passagen, unique Content und ist im besten Fall noch semantisch optimiert (z. B. WDF*IDF). Zum Thema Textlänge gab Stephanie Ludermann den Tipp, dass man sich am Erklärungsbedarf des betreffenden Objektes orientieren sollte.

Thomas Schwanke: Social-Media-Recht

Im letzten Vortrag des Abends setzte sich Thomas Schwanke, Buchautor und Anwalt für Internetrecht, mit den Fallstricken im Social-Media-Bereich auseinander. Der erste Punkt betraf das Impressum. Während auf Webseiten das Impressum nur noch in sehr seltenen Fällen fehlt, würde es in sozialen Netzwerken nach wie vor eher stiefmütterlich behandelt. Dabei gilt, dass jeder Geschäftstreibende bei Facebook, Twitter & Co. ein Impressum benötigt. Andernfalls droht eine Abmahnung. Die Frage, die sich jedoch stellt: An welcher Stelle sollte das Impressum erscheinen? Laut einem aktuellen Urteil ist es nicht ausreichend, wenn das Impressum bei Facebook im Infobereich erscheint. Es muss auf der ersten Seite erkennbar und mit nur zwei Klicks erreichbar sein. Gleiches gilt für Google Plus, Twitter, Youtube und Xing. Wichtig ist außerdem, dass das Impressum von jeder Unterseite aus zugänglich sein muss. Dies ist vor allem für die vielfach angebotenen Newsletter- und Gewinnspiel-Apps relevant. Wer von einer Abmahnung betroffen ist, weil das Impressum nicht alle Anforderungen erfüllt, sollte allerdings nicht gleich die Unterlassungserklärung unterschreiben, sondern diese von einem Anwalt prüfen lassen. Denn hiermit würde man sich „für die Ewigkeit“ verpflichten, immer ein ordnungsgemäßes Impressum zu führen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Facebook ein Update fährt und das Impressum verschwindet. Bei einer unterschriebenen Unterlassungserklärung wird dann sofort die hierin aufgeführte Strafe fällig. Des Weiteren wies Thomas Schwanke in seinem Vortrag auf die Schwierigkeiten von Tracking-Verfahren hin, denn diese seien in der Regel datenschutzrechtlich bedenklich. In vielen Fällen würden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten. So dürfen keine personenbezogenen Daten erhoben werden, es muss eine Datenschutzerklärung vorliegen und eine Anonymisierung der Daten erfolgen. Und auch das Problem der Bildrechte wurde angerissen. Besondere Vorsicht ist bei Bildern geboten, die in Bildportalen als „freigegeben“ oder „kostenlos“ angezeigt werden. Denn eine Nutzung erfordert evtl. auch in diesen Fällen eine Einwilligung des Inhabers. Anderenfalls droht auch hier eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung. Daher sollten vor einer Nutzung immer die Nutzungs- und Lizenzbedingungen gelesen werden, bevor ein Bild weiterverwendet wird. Zudem muss laut einem aktuellen Urteil der Urheberhinweis direkt am Bild erscheinen oder im Bild, wenn es möglich ist, das Bild einzeln abzurufen.

Unser Fazit zur Shortcon

Die Shortcon war ein Erfolg auf ganzer Linie. Es wurde ein breites Themenfeld abgedeckt, sodass jeder aus dem einen oder anderen Gebiet etwas mitnehmen konnte. Das Ambiente in der Räumlichkeiten sorgte zudem für eine angenehme Stimmung, die zwischen und nach den Vorträgen zu interessanten und anregenden Gesprächen einlud.

Teilen