Verbraucherschutzbehörden dürfen Onlineshops vielleicht bald schließen

Verbraucherschutzbehörden dürfen Onlineshops vielleicht bald schließen

Es geht um die sogenannte Consumer Protection Cooperation – die Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden. Sie soll einigen Neuerungen unterzogen werden. Grund dafür sind die andauernden Verstöße gegenüber grundlegenden Verbrauchergesetzen der EU, gegen die härter vorgegangen werden soll. Von bis zu 69 Prozent spricht die europäische Kommission in Bezug auf die Onlineshops, die wichtige Verbrauchergesetze nicht erfüllen. So geht es innerhalb des grenzüberschreitenden Handels schätzungsweise um einen 770 Millionen Euro hohen Schaden – zulasten der Verbraucher. Abhilfe schaffen sollen neue Maßnahmen zur besseren Durchsetzung der Gesetze.

Shops und sogar Konten dürfen gesperrt werden

Die Umsetzung der Neuerung sieht wie folgt aus: Jedes Land ernennt eine Behörde, die Mindestbefugnisse erhält. Diese Befugnisse sehen kleinere Schritte wie Testkäufe, aber auch größere Handlungen wie die Sperrung von Webseiten vor. Zudem können Domains und ganze Konten gesperrt werden. Die Behörde darf außerdem Anordnungen aussprechen.
Zwar waren diese Schritte schon vorher möglich, jedoch nicht auf direktem Wege. Vielmehr musste geklagt werden. Die Neuerung besteht also darin, dass die neu ernannte Behörde eigenverantwortlich handeln darf. Die Maßnahmen werden somit schneller und ohne Umwege getroffen. Sperrungen werden übrigens damit gerechtfertigt, dass die Gefahr „einer schwerwiegenden und nicht wiedergutzumachenden Schädigung“ abgewendet wird, wie der Händlerbund berichtet. Beispiele dafür sind bisher nicht bekannt.

Befürwortung der Verbraucherzentrale

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen heißt die bevorstehenden Maßnahmen gut. Seiner Ansicht nach sind sie die Antwort auf Rechtsverstöße. Dass die Berufsfreiheit dadurch eingeschränkt werden könnte, wenn es durch die Neuerungen beispielsweise zu einer Gewerbeuntersagung kommt, ist der Verbraucherzentrale jedoch durchaus bewusst.
Geplant ist die Verordnung für Mitte des Jahres 2019, da die Einrichtung der Behörden bis dahin dauern wird. Darüber hinaus sind auf nationaler Ebene zuvor viele offene Fragen zu klären. Diese drehen sich unter anderem um die Wahrung der oben erwähnten Berufsfreiheit, die Überwachung und die Möglichkeiten, die den betroffenen Händlern dann bleiben.

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