E-Commerce: Die wichtigsten rechtlichen Neuigkeiten im Februar 2022

Viele Entscheidungen hielten die Gerichte im Februar auf Trab. So ging Facebook zweimal weniger glücklich aus den Verhandlungen, Parship muss sich gegen die Verbraucherzentrale rüsten und Händlerinnen und Händler müssen mit scharfer Kritik in Bewertungen leben.
E-Commerce: Die wichtigsten rechtlichen Neuigkeiten im Februar 2022

Renate Künast siegt gegen Facebook

Das Bundesverfassungsgericht hat Grünen-Politikerin Renate Künast in vollem Umfang Recht gegeben. Facebook kann jetzt dazu verpflichtet werden, Daten von Nutzern, die Künast beleidigt haben, an die Politikerin herauszugeben. Zunächst hatte das Landgericht entschieden, dass Künast Beschimpfungen akzeptieren müsse. Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts muss sich das Berliner Kammergericht nun erneut mit dem Fall beschäftigen und gegebenenfalls Facebook dazu verpflichten, die Daten herauszugeben.

Verbraucherzentrale geht gegen Parship vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht mit einer Sammelklage gegen die Datingplattform Parship vor. Die Verbraucherschützer bemängeln unzulässige Regeln zur Vertragsverlängerung in den AGB des Unternehmens. Außerdem ist die Verbraucherzentrale der Ansicht, dass bei Partnervermittlungsverträgen ein besonderes Vertrauensverhältnis vorliegt, sodass ein Recht auf Vertragskündigung fristlos und ohne Angaben besteht. Betroffene Kunden können sich der Sammelklage anschließen.

Facebook schließt 90 Millionen Dollar schweren Vergleich

Bereits im Jahr 2012 wurde gegen den Facebook-Konzern Meta eine Sammelklage vor einem Gericht in Kalifornien eingereicht. Grund dafür war die unzulässige Datenerhebung mittels Cookies bei der Verwendung des Facebook-Like-Buttons auf anderen Webseiten. Entgegen der Angaben von Facebook wurden Daten erhoben, unabhängig davon, ob Nutzer den Button nutzten oder bei Facebook eingeloggt waren. Um die Sammelklage abzuwenden, haben die Parteien nun einen Vergleich geschlossen, der Facebook dazu verpflichtet, 90 Millionen Dollar zu zahlen und die erhobenen Nutzerdaten zu löschen.

Bewertungen dürfen scharfe Kritik enthalten

In einer Rezension auf Google Places wurde ein Immobilienmakler als „arrogant und nicht hilfsbereit“ beschrieben. Der Makler klagte wegen dieser Bewertung auf Unterlassung, bekam allerdings vor dem Oberlandesgericht kein Recht. Auch wenn das Ehrgefühl der Person durch die Bewertung verletzt wurde, überwiegt die Meinungsfreiheit. Zum einen beruhe das Werturteil auf Tatsachen, zum anderen habe sich der Makler bewusst dazu entschieden, sich auf der Plattform bewerten zu lassen. Folglich muss er auch mit weniger wohlwollenden Kommentaren leben. Auch Händlerinnen und Händler müssen also damit rechnen, dass Bewertungen nicht immer freundlich ausfallen.

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