Rechtsnews für den E-Commerce: Die wichtigsten im Januar 2022

Das neue Jahr hat gerade erst begonnen und schon gab es eine Reihe von Entscheidungen, die für Händlerinnen und Händler interessant sind.
Rechtsnews für den E-Commerce: Die wichtigsten im Januar 2022

Verbraucherzentrale siegt gegen Otto

Das Otto-Versandhaus ist vor dem Hanseatischem Oberlandesgericht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unterlegen. Das Versandhandelsunternehmen hat von einem Kunden monatlich eine pauschale Mahngebühr eingezogen, ohne, dass dies vertraglich vereinbart worden war. Ein solches Vorgehen verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und ist unlauter und irreführend, urteilte das Gericht.

2G-Regel in Bayern gekippt

Bereits im Dezember wurde in Niedersachsen die 2G-Regel gekippt, nun zieht Bayern nach. Die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts klagte gegen die Vorschriften und bekam vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof Recht. Nach der bayrischen Coronaschutzverordnung durften nur vollständig geimpfte und genesene Personen Filialen im Einzelhandel betreten. Von der Verordnung ausgenommen waren Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte und Drogeriemärkte. Die Richter beanstandeten, dass die Verordnung zu ungenau sei und aus ihr nicht eindeutig hervorgehe, welche Geschäfte von der Verordnung ausgenommen sind. Eine ähnliche Entscheidung gab es kurze Zeit später auch im Saarland.

Gewerbemiete kann im Lockdown gekürzt werden

Im Zuge der Corona-Pandemie mussten viele Geschäfte und Gaststätten über einen langen Zeitraum hinweg schließen. Für die Unternehmen bedeutet das in der Regel, dass sie keine Einnahmen haben. Doch die Mietverträge liefen weiter und die Vermieter forderten meistens auch weiterhin die volle Miete. Dagegen gingen einige Mieter vor, sodass es eine Reihe von Verhandlungen gab und letzten Endes der BGH entscheiden musste. Dieser urteilte, dass es zu einer Anpassung der Miete kommen kann, es aber keine pauschale Lösung von einer Kürzung der Miete um 50 Prozent gibt. Bei der Anpassung der Gewerbemiete müssen sämtliche Umstände des Einzelfalls mit berücksichtigt werden, unter anderem die Umsatzeinbußen, die Versicherungsleistungen und ob es staatliche Hilfen gegeben hat.

Ministerin Lemke möchte ein Recht auf Reparatur

Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke hat sich zum Ziel gesetzt, die Pläne für ein Recht auf Reparatur umzusetzen. Mit einer Reihe von Gesetzen möchte sie dafür sorgen, dass Ersatzteile für Produkte länger verfügbar sind und die Austauschbarkeit von Akkus gewährleistet ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt das Vorhaben, gab allerdings auch zu bedenken, dass bisherige Pläne nur sehr langsam umgesetzt wurden.

Bei Lieferverzögerung müssen Mehrkosten vom Händler übernommen werden

Das Landgericht Köln gab dem Käufer einer teuren Rolex-Armbanduhr Recht. Aufgrund von Lieferengpässen konnte der Verkäufer ihm die Uhr nicht mehr anbieten, sodass der Uhrenliebhaber das Stück zu einem teureren Preis kaufte. Die Richter stimmten zu, dass die Mehrkosten vom Verkäufer übernommen werden müssen. Allerdings muss der Kunde darauf achten, ein möglichst günstiges Angebot zu finden. Daher hatte der Kunde in diesem Fall nicht die kompletten Mehrkosten erstattet bekommen.

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