SEPA-Firmenlastschriftmandat: Abbuchung vom Privatkonto?

SEPA-Firmenlastschriftmandat: Abbuchung vom Privatkonto?

SEPA-Firmenlastschriftmandat erfordert Geschäftskonto

Der Hauptunterschied zwischen der SEPA-Basislastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift liegt darin, dass Letztere nur im B2B-Bereich angewendet wird. Beim Zahlungspflichtigen muss es sich um ein Unternehmen handeln. Wird also ein SEPA-Firmenlastschriftmandat ausgestellt, ist eine Abbuchung von einem Privatkonto nicht möglich. Die Firmenlastschrift muss über ein Firmenkonto laufen. Online-Händler können jedoch mit ihren Zulieferern verhandeln. Sollte dieser eine Basislastschrift akzeptieren, kann der Einzug der Lastschrift weiter vom Privatkonto erfolgen

Folgen einer Umstellung auf ein Geschäftskonto

Wer angesichts eines SEPA-Firmenmandats zusätzlich zum Privatkonto ein Geschäftskonto benötigt, sollte einiges beachten. Grundsätzlich gilt, dass eine Umstellung von „privat“ auf „Geschäft“ nicht ohne Weiteres möglich ist. Vielmehr muss ein separates Geschäftskonto eingerichtet werden, das in der Regel jedoch mit anderen Konditionen verbunden ist. In vielen Fällen sind die Kontoführungsgebühren bei einem Geschäftskonto deutlich höher als bei einem privaten Girokonto. Hinzu kommt, dass Banken bei einem Privatkonto in Abhängigkeit von den monatlichen Gehaltseingängen vielfach automatisch einen Disporahmen einrichten. Das Äquivalent bei einem Geschäftskonto, den Kontokorrentkredit, erhalten Unternehmer jedoch nicht ganz so einfach. Der Kreditrahmen muss mit der Bank ausgehandelt werden, eine sorgfältige Vorbereitung auf das diesbezügliche Kreditgespräch ist unerlässlich. Während bei einem Dispokredit von den Banken zumeist keine Sicherheiten verlangt werden, kann dies beim Kontokorrentkredit durchaus wichtig werden. Können keine guten Geschäftszahlen vorgewiesen werden, wird die Bank eine Sicherheit verlangen – in der Regel das Grundvermögen. Ein weiterer Unterschied zum Privatkonto ist der Informationsbedarf der Bank. Während Privatkunden oft über mehrere Jahre keinen persönlichen Kontakt mit der Bank haben, werden bei einem Geschäftskonto regelmäßig geschäftliche Daten, etwa Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Auswertungen, verlangt. Dabei wird der Informationsbedarf der Bank umso höher ausfallen, je mehr der Kreditrahmen in Anspruch genommen wird. Sollte dauerhaft eine Erhöhung der Kreditlinie erforderlich sein, empfiehlt es sich, möglichst früh ein persönliches Gespräch mit der Bank zu suchen.

Trennung von Privat- und Geschäftskonto sinnvoll

Bei einem SEPA-Firmenlastschriftmandat ist zwar ein Geschäftskonto erforderlich, aber das bedeutet nicht, dass Unternehmer zwangsläufig auch über ein Privatkonto verfügen müssen. Viele Unternehmer entscheiden sich daher dafür, lediglich ein Geschäftskonto zu führen und auf das Privatkonto zu verzichten. Allerdings ist dies in der Praxis häufig problematisch – insbesondere dann, wenn die liquiden Mittel weniger werden. Häufen sich beispielsweise zu hohe Privatentnahmen, kann die Firma Ärger mit der Bank und angesichts der Liquiditätsprobleme gar ein schlechteres Rating erhalten. Daher empfiehlt sich eine Trennung von Geschäfts- und Privatkonto. Sollte eines der Konten in Schieflage geraten, ist es leichter, die Ursachen zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zwar ist ein Geschäftskonto in der Regel mit höheren Kosten verbunden, allerdings stehen diese in keinem Verhältnis zu den übrigen Betriebsausgaben. Und die Kosten können ebenso wie beim Privatkonto mit der Bank verhandelt werden. Hinzu kommt, dass bei regelmäßigem Zahlungseingang und der Nutzung von Online-Banking viele Banken kostenlose Privatkonten anbieten. Die Mehrkosten für das Geschäftskonto können so zumindest teilweise wieder ausgeglichen werden.

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