SEPA-Umstellung: Ab wann sind die neuen SEPA-Verfahren anzuwenden?

SEPA-Umstellung: Ab wann sind die neuen SEPA-Verfahren anzuwenden?

SEPA setzt sich in Deutschland durch

Nach Ansicht der Bundesbank würden sich die neuen SEPA-Verfahren in Deutschland allmählich durchsetzen. SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften zählten für die meisten Unternehmen, Vereine und öffentlichen Kassen längst zur gängigen Praxis, sagte Thiele weiter. So lag der Anteil der SEPA-Überweisungen im Mai bei nahezu 90 Prozent. Der Anteil der SEPA-Lastschriften an allen durchgeführten Lastschriftverfahren betrug immerhin 82 Prozent. Nach anfänglichen Schwierigkeiten konnte Deutschland im europaweiten Vergleich deutlich aufholen, resümierte Thiele. Unternehmen, die noch nicht auf die einheitlichen SEPA-Zahlverfahren umgestellt haben, sollten dies laut Thiele zügig nachholen, da eine weitere Fristverlängerung ausgeschlossen sei. Kreditinstitute dürfen ab dem 1. August 2014 von Unternehmen und Vereinen nur noch Aufträge im SEPA-Format annehmen. Wer bis dahin nicht umgestellt hat, muss unter Umständen teure Konvertierungsangebote der Kreditinstitute in Anspruch nehmen. Für Verbraucher gilt jedoch eine etwas längere Umstellungsfrist. Sie können noch bis zum 1. Februar 2016 die nationalen Zahlungsverfahren mit den bekannten Kontodaten nutzen.

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