Was ist SEPA-Lastschrift?

Was ist SEPA-Lastschrift?

Wesentliche Neuerungen der SEPA-Lastschrift

Im Zuge der SEPA-Umstellung wurde die bisherige nationale Lastschrift durch das SEPA-Lastschrift-Verfahren abgelöst. Dank einheitlicher Standards können nun Rechnungsbeträge sowohl innerhalb Deutschlands als auch grenzüberschreitend eingezogen werden. Die wohl markanteste Änderung bei der SEPA-Lastschrift ist, dass für die Kennzeichnung der Konto- und Bankverbindung statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC angegeben werden. Hinzu kommt, dass für den Lastschrifteinzug ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich ist. Bei der SEPA-Lastschrift sind grundsätzlich zwei Verfahren zu unterscheiden: SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift.

SEPA-Lastschrift: Unterschiede zwischen der Basisvariante und der Firmenlastschrift

Die SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit) wird immer dann eingesetzt, wenn die Zahlungspflichtigen Privatpersonen sind, also auch zwischen Kunden und Unternehmen. Grundsätzlich ähnelt die Basisvariante dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren. Allerdings weist sie einige Besonderheiten auf, durch die sich die SEPA-Lastschrift vom Einzugsermächtigungsverfahren unterscheidet: Neben der Notwendigkeit eines Lastschriftmandats gelten bei der SEPA-Basislastschrift umfangreiche Regelungen für Einreichungsfristen und Fristen für Rücklastschriften. Im Gegensatz zur Basisvariante kann die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit) nur eingesetzt werden, wenn die Zahlungspflichtigen keine Privatpersonen sind. Dementsprechend kann die Firmenlastschrift nur zum Einzug von Zahlungsforderungen zwischen Unternehmen zum Einsatz kommen. In ihren Grundzügen weist die Firmenlastschrift zahlreiche Elemente des bisherigen Abbuchungsverfahrens auf.

Keine SEPA-Lastschrift ohne Lastschriftmandat

Für den Einzug einer SEPA-Lastschrift bedarf es sowohl bei der Basis- als auch bei der Firmenvariante einer rechtlichen Legitimation in Form eines SEPA-Lastschriftmandats. Mit diesem Mandat stimmen Zahlungspflichtige zu, dass der entsprechende Betrag per Lastschrift eingezogen werden darf. Darüber hinaus beinhaltet das SEPA-Lastschriftmandat auch den Auftrag an das eigene Kreditinstitut, die Lastschrift einzulösen und das Kundenkonto zu belasten. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass für das SEPA-Lastschriftmandat ein einheitlicher Text zu verwenden ist. Muster-Formulare für die Mandatstexte sind auf der Seite der Deutschen Kreditwirtschaft erhältlich – sowohl für die SEPA-Basislastschrift als auch für die SEPA-Firmenlastschrift. Haben Kunden bereits eine Einzugsermächtigung erteilt, kann diese als Mandat für die SEPA-Basislastschrift genutzt werden. Allerdings müssen Online-Händler vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug ihren Kunden über den Wechsel zur SEPA-Lastschrift in Kenntnis setzen. Wichtig ist zudem, dass bei jeder SEPA-Lastschrift die Gläubiger-Identifikationsnummer, kurz Gläubiger-ID, anzugeben ist. Diese kann jedes Unternehmen auf der Seite der Deutschen Bundesbank beantragen. Ein bestehendes SEPA-Lastschriftmandat kann vom Kunden jederzeit gegenüber der Bank oder dem Zahlungsempfänger widerrufen werden, ohne dass hierbei Kündigungsfristen berücksichtigt werden müssten. Wird ein Mandat länger als 36 Monate nicht in Anspruch genommen, verliert es seine Gültigkeit, sodass bei Bedarf ein neues Mandat eingeholt werden müsste.

Bei der SEPA-Lastschrift Vorlauffristen beachten

Je nachdem, welche Lastschriftvariante Online-Händler verwenden, müssen unterschiedliche Vorlauffristen berücksichtigt werden. So ist eine SEPA-Basislastschrift, die zum ersten Mal oder einmalig ausgeführt wird, fünf Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitsdatum bei der Bank des Kunden einzureichen. Für SEPA-Basislastschriften, die regelmäßig eingezogen werden, gilt eine kürzere Vorlauffrist von zwei Bankarbeitstagen. Bei SEPA-Firmenlastschriften sind abweichende Vorlauffristen zu berücksichtigen. Sowohl bei ein- und erstmaligen als auch bei wiederkehrenden Lastschriften muss die Lastschrift mindestens einen Bankarbeitstag vor dem Fälligkeitsdatum bei der Bank des Zahlungspflichtigen eingereicht werden.

Welche Fristen gelten für die Rückbuchung einer SEPA-Lastschrift?

Bei der SEPA-Basislastschrift haben Kunden die Möglichkeit, dem Lastschrifteinzug innerhalb von acht Wochen nach Fälligkeit ohne Angabe von Gründen zu widersprechen, sofern ein gültiges SEPA-Mandat besteht. Sollte dies nicht der Fall sein und die Lastschrift unautorisiert durchgeführt worden sein, können Zahlungspflichtige sogar bis zu 13 Monate lang eine Rückbuchung veranlassen. Sind die Fristen für Rücklastschriften abgelaufen, können Kunden der Kontobelastung allerdings nicht mehr widersprechen. Bei SEPA-Firmenlastschriften hingegen kann dem Lastschrifteinzug nur vor dem Fälligkeitsdatum widersprochen werden. Daher ist die Bank verpflichtet, vor der Lastschriftbelastung das Vorliegen und die Gültigkeit des SEPA-Mandats zu prüfen.

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