Recht und E-Commerce: Überblick der 5 wichtigsten Neuigkeiten im Juni 2020

Recht und E-Commerce: Überblick der 5 wichtigsten Neuigkeiten im Juni 2020

Verbot von Plastik-Geschirr

To-go-Becher, Plastikbesteck, Plastikteller, Trinkhalme und Wattestäbchen aus Plastik – sie alle haben eines gemeinsam: Nach ihrer Verwendung landen sie meist im Müll und sind nur schwer zu entsorgen. Die Schäden für die Umwelt sind längst bekannt. Daher kommt ab dem 3. Juli 2021 das EU-weite Verbot von solchen Wegwerfprodukten.

Auch in Deutschland hat die Bundesregierung nun den Weg geebnet. Sie hat am 26. Juni die Einwegkunststoffverbotsverordnung beschlossen und will damit der Wegwerf-Gesellschaft ein Ende bereiten.

Abmahner kann nicht gegen selbst provozierte Fehler vorgehen

„Wer hängt, der haftet.“ – So lautet der einfache Grundsatz auf Amazon und bedeutet: Wer sich an ein bestehendes Angebot anhängt, haftet für den Inhalt des Angebots. Auch wenn er diesen Inhalt nie erstellt hat. Das gilt sowohl für geklaute Produktbilder wie auch für wettbewerbswidrige Formulierungen. Was aber, wenn derjenige, der ein Angebot ändert, den anderen Händler abmahnt? Dann ist die Abmahnung unbegründet, stellte das Landgericht Berlin (Urteil vom 12.05.2020 – 103 O 63/18) fest.

Der klagende Händler änderte ein Angebot in der Gestalt, dass es statt einer Displayfolie für ein Handy zwei im Lieferumfang umfasste. Danach machte er einen Testkauf bei einem angehängten Händler. Dieser lieferte nur eine Folie, da er die Änderung nicht mitbekommen hatte. Es folgte eine Abmahnung, die allerdings letzten Endes vor dem Gericht scheiterte.

Sammelklagen jetzt auch EU-weit möglich

Deutschland hat es mit seiner Musterfeststellungsklage im Dieselskandal vorgemacht: Auch in der EU sollen Verbraucherverbände und qualifizierte Einrichtungen jetzt Verbraucherrechte stellvertretend gegen Unternehmen durchsetzen können. Jeder Staat in der EU muss nun entsprechende gesetzliche Grundlagen schaffen. Um Missbrauch vorzubeugen, soll der Verlierer eines solches Prozesses stets die Kosten tragen. Verbraucherverbände sollen außerdem die ausdrückliche Möglichkeit haben, gegen Online-Händler vorgehen zu können.

Neues Urteil zur Verwendung fremder Marken in Adwords-Anzeigen

Wer Anzeigen auf Google schaltet, kann teilweise selbst Keywords festlegen. Teilweise verknüpft Google im Hintergrund aber auch Anzeigen mit bestimmten Wörtern. So ist es auch in einem Fall geschehen, den das OLG Frankfurt zu entscheiden hatte. Ohne sein Zutun verknüpfte Google die Adwords-Anzeige des Beklagten mit der Marke des Klägers. Suchte man nun nach der Marke des Klägers, tauchte unter den als Anzeige gekennzeichneten Suchergebnissen die Seite des Beklagten auf.

Dies stellt allerdings keine Markenrechtsverletzung dar, stellte das Gericht fest. Der „verständige Internetnutzer“ wisse, dass im Anzeigen-Block von Google auch Ergebnisse auftauchen könnten, die nicht mit dem Suchwort übereinstimmen.

Neues im Influencer-Marketing

Der Monat Juni wartete gleich mit drei Urteilen zum Thema Schleichwerbung auf. Den Anfang in diesem Abschnitt macht die Influencerin Cathy Hummels, die ihren Prozess gegen den Verband Sozialer Wettbewerb nun auch in zweiter Instanz gewonnen hat. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass Hummels ein kommerzielles Interesse mit den beanstandeten Posts verfolgt.

Weniger Glück hatte eine Influencerin am OLG Braunschweig: Hier beurteilte das Gericht die Aussicht auf eine künftige Gegenleistung als kommerzielles Interesse, welches eine Werbekennzeichnung obligatorisch macht.

Im dritten Fall hat das Landgericht Koblenz die durchaus kritikwürdige Feststellung getroffen, dass Influencer stets Werbung betreiben würden.

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