Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2018

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2018

Wer die Sonnenstrahlen genutzt hat und nun erst zum Lesen kommt, kann sich hier einen Überblick über die Urteile aus dem Monat April verschaffen.

BGH erlaubt AdBlocker zu Lasten des Springer-Verlags

In einem aufsehenerregenden Urteil verkündete der BGH, dass der Einsatz des Werbeblockers AdBlock Plus erlaubt ist. In der Begründung heißt es, dass keine direkte Geschäftsbehinderung seitens des AdBlock-Plus-Anbieters Eyeo vorliege, da Nutzer den Filter aktiv installieren müssen. Unternehmen steht es frei, sich gemäß den Voraussetzungen des Anbieters gegen Zahlung freischalten zu lassen. Wie viel Geld hier im Raum steht, zeigen der Verfahrensgang und die Vehemenz. Der Anwalt von Axel Springer kündigte bereits an, dass man Verfassungsbeschwerde wegen des Eingriffs in das Grundrecht auf Pressefreiheit einreichen werde.

So verkauft man bei Amazon

Shoppen im Internet ist beliebt. Übermäßig hohe Retouren, ausbleibende Zahlungen oder nörgelnde Kunden gehören als negativer Aspekt zum Online-Handel jedoch ebenfalls dazu. Doch auch eigene Fehler, beispielsweise bei der Preisangabe, können dazu führen, dass Bestellungen nicht ausgeführt werden können oder sollen. Doch eine Bestellung bei Amazon führt nicht automatisch dazu, dass ein rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen wird. Dies geschieht erst, wenn Amazon dem Kunden das Angebot (und damit den Vertragsabschluss) sowie den Versand der Ware durch den Verkäufer per E-Mail bestätigt.

Ebay: Account-Inhaber trägt Steuerpflicht

Händler müssen natürlich Steuern zahlen. An diesem Grundsatz darf auch nicht gerüttelt werden. Wem aber sind nun die Umsätze steuerlich zuzurechnen, wenn ein Ebay-Account von mehreren Personen genutzt wird? Das Finanzgericht Baden-Württemberg weiß die Antwort: Das Finanzamt darf sich bei Internet-Plattformen auf die hinterlegten Daten verlassen. Im Zweifel oder bei mangelnder Erkennbarkeit der abweichenden Identität ist daher Vertragspartner und Steuerschuldner derjenige, der den Account eröffnet hat.

DaWanda setzt sich zur Wehr: Strafanzeige gegen den IDO-Verband

Seit einiger Zeit hat der Abmahnverein IDO (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.) den beliebten Marktplatz DaWanda als Abmahnort für sich entdeckt. Besonders DaWanda-Händler(-innen) empfinden die Abmahnungen als unfair und hinterfragen, ob der Verband zur Abmahnung überhaupt berechtigt ist. DaWanda sucht nun Gehör bei den Strafbehörden und stellte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln. Doch muss man beachten, dass die Abmahnungen bis zu einer Entscheidung der Behörden als zulässig erachtet werden müssen.

Freude im November: Marke „Black Friday“ soll gelöscht werden

Auch wenn es bis November noch ein ganzes Stück hin ist: Wegen der Verletzung der Marke „Black Friday“ dürften sich Händler hoffentlich keine Sorgen mehr machen. Für die Marke soll ein erfolgreicher Löschungsantrag gestellt worden sein. Das Patentamt hat festgestellt, dass die Bezeichnung sich nicht eignet, um dafür eine Marke eintragen zu lassen. Noch kann der Inhaber Rechtsmittel dagegen einlegen. Sollte er dies jedoch nicht tun, sind Abmahnungen der deutschen Lizenznehmer künftig kein Problem mehr.

Mehr Transparenz auf Online-Plattformen…

Viele kleine Unternehmen sind auf große Plattformen angewiesen, denn nur diese können die entsprechende Reichweite garantieren. Doch sind die Regeln der großen Plattformen oftmals benachteiligend oder gar nicht klar. Um faire Bedingungen für europäische Firmen zu schaffen, die mit Portalen wie Google, Amazon und Ebay zusammenarbeiten, hat die EU-Kommission jetzt einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für Geschäftskunden von Online-Vermittlungsdiensten“ soll vor allem die Transparenz bei Kündigung und Datennutzung sicherstellen. Plattformen sind dann verpflichtet, in ihren Geschäftsbedingungen die Kriterien für eine Kontolöschung oder Sperrung offenzulegen. Daneben müssen auch die entsprechenden Ranking-Faktoren offen gelegt werden.

…und ein neues Widerrufsrecht

In das gleiche Reformpaket hat EU auch die Änderungen für ein neues Widerrufsrecht mit aufgenommen. Am 13. Juni 2018 jährt sich das Inkrafttreten der neuen Regelungen für den Online-Handel zum vierten Mal. Damals sorgten große Änderungen beim Widerrufsrecht für Aufregung und Ärger in der gesamten Branche. Die EU musste dem langen Drängen des Online-Handels nachgeben und will händlerfreundlichere Regelungen umsetzen. Nun sollen Regelungen eingeführt werden, die bestimmen, wann ein Widerruf nicht möglich ist und wie die Rückzahlverpflichtung für den Händler ausgestaltet wird.

Hausfriedensbruch nun auch online?

Zurzeit geht man davon aus, dass bis zu 40 Prozent aller internetfähigen informationstechnischen Systeme (kurz: IT-Systeme, z. B. Computer, Smartphones) in Deutschland mit Schadsoftware verseucht sind und damit potenzielle Bots darstellen. Nun soll der virtuelle Hausfriedensbruch endlich strafbar werden, denn straflose Cyberattacken können empfindliche Schäden anrichten. Erst jetzt, Mitte 2018, hat der Bundesrat einen Versuch gewagt, und den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die „unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme“ unter Strafe gestellt wird.

Teilen