Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2015

Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2015

RechtFließtext: Rechtstexte müssen deutlich erkennbare Absätze haben

Der Gesetzgeber sorgt mit den zahlreichen gesetzlichen Informationspflichten für eine transparente Aufklärung der Verbraucher über ihre bestehenden Rechte und Pflichten. Besteht eine Widerrufsbelehrung aus einem einzigen Fließtext ohne erkennbare Überschriften und Absätze, kann man von einer transparenten Aufklärung nicht mehr sprechen. Spätestens nach den ersten Sätzen gibt auch der bemühte Leser auf, ohne möglicherweise die gewünschte Information zu erhalten.

Online-Händler müssen ihre Rechtstexte daher so formatieren, dass klare Absätze zwischen den einzelnen Klauseln zu erkennen sind und die Überschriften möglichst allein gestellt sind. Nur so wird dem Deutlichkeits- und Transparenzgebot ausreichend Rechnung getragen. Beherzigt man dies nicht, droht eine Abmahnung (Landgericht Ellwangen, Beschluss vom 07.04.2015, Az.: 10 O 22/15).

Freispruch wegen rechtsmissbräuchlicher Facebook-Abmahnungen

Schon vor einigen Jahren sorgte dieRegenstauder Systemhaus Revolutive Systems (vormals Binery Services) für Aufsehen, indem das Unternehmen massenhaft Abmahnungen versendet. Betroffen waren Unternehmer, die für ihren gewerblichen Facebook-Account kein Impressum erstellt hatten. Letztlich wurden die Abmahnungen für rechtsmissbräuchlich erklärt. Nun mussten sich die abmahnenden Unternehmer zusammen mit ihrem damaligen Rechtsanwalt auch noch strafrechtlich verantworten. Das Landgericht Amberg hat die beiden Unternehmer sowie ihren damaligen Rechtsanwalt im Juni jedoch vom Vorwurf des gewerbsmäßigen Bandenbetruges freigesprochen.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Newsportal haftbar für rechtswidrige Kommentare!?

Das Internet lebt von Kommentierungen und dem Austausch von Meinungen und Erfahrungen. Doch allzu oft schießen die Internet-Nutzer über das Ziel hinaus und bewegen sich im unzulässigen Bereich. Beispielsweise wenn Beleidigungen ins Spiel kommen, die nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt werden. Die Frage, ob auch der Betreiber eines Newsportales für die von Nutzern erstellten Inhalte haftet, ist nun sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gelandet.

Muss ein Newsportal aufgrund eines kontroversen Beitrages mit derartigen Kommentaren rechnen, bestehen erhöhte Kontrollpflichten. Treten offensichtliche Beleidigungen auf, müssen die Kommentare entfernt werden.

EuGH erleichtern Beweisregeln im Gewährleistungsrecht

Will ein Kunde vom Vertrag zurücktreten, weil die Ware mangelhaft ist, werden an ihn keine allzu großen Hürden gestellt. Der Verbraucher muss nur den Beweis erbringen, dass das verkaufte Gut nicht vertragsgemäß ist und dass dieser binnen sechs Monaten nach der Lieferung des Gutes offenbar geworden ist. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

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