Rechtstipps für den Online-Shop: Rückblick auf August 2020

Rechtstipps für den Online-Shop: Rückblick auf August 2020

Kartellamt untersucht Amazon-Kontensperrungen

Gegen Preiswucher vorzugehen, war gerade zu Beginn der Coronakrise besonders wichtig. Viele Händler versuchten da, aus der Knappheit an Toilettenpapier, Desinfektionsmitteln und Masken Profit zu schlagen und übertrieben es dabei.

Amazon hat darauf klar reagiert und Händler, die Ware zu überhöhten Preisen angeboten haben, gesperrt. Allerdings geschah dies offenbar nicht immer zu Recht. Nun beschäftigt sich auch das Kartellamt aufgrund mehrerer Beschwerden betroffener Händler mit Amazon und den Kontensperrungen. Amazon dürfe kein Preiskontrolleur sein, hieß es dabei von der Behörde. Wie immer wird es im Kern um die Frage gehen, ob Amazon seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat.

Abmahngefahr: Amazon-Fehler verschluckt die Grundpreise

Einige Händler berichteten Ende August, dass die Grundpreise bei Amazon teilweise nicht angezeigt wurden, obwohl sie vom Händler korrekt hinterlegt worden waren.

Händler sollten daher dringend ihre Angebote prüfen, denn: Für diesen Fehler müssen in erster Linie die Händler und nicht etwa Amazon geradestehen. Die fehlende Grundpreisangabe gehört zu den am meisten abgemahnten Themen.

Über 100 Masken-Lieferanten wollen Gesundheitsministerium verklagen

Um eine Versorgung mit Masken zu sichern, besorgte das Gesundheitsministerium im sogenannten Open-House-Verfahren Nachschub für das Gesundheitswesen: Dabei wurde von Seiten des Ministeriums ein bestimmter Preis festgelegt. Wer diese Bedingung erfüllen konnte, wurde automatisch Vertragspartner. Gut 738 Aufträge wurden so vergeben. Nun droht allerdings Ärger: Die Lieferanten warten auf ihr Geld. Dutzende haben bereits Klage eingereicht; über hundert bereiten einen Rechtsstreit vor.

Das Gesundheitsministerium teilte dazu mit, die Masken seien teilweise mangelhaft gewesen: Jede fünfte Maske entspreche nicht den Normanforderungen und sei damit für den Einsatz im Gesundheitswesen unbrauchbar.

Cookie-Banner im Visier der Datenschutzbehörden

Nach dem abschließenden Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Cookies hat der baden-württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nun angekündigt, die Cookie-Banner von verschiedenen Webseiten zu überprüfen. Dabei liegt der Fokus vor allem auf Medienunternehmen.

Es soll vor allem um die Frage gehen, wie Medienunternehmen Tracking-Cookies für Dienste wie Google Analytics setzen. Dies soll nur noch mit der Einwilligung des Seitenbesuchers möglich sein. Blogs und Webseiten, die sich ausschließlich durch Werbung finanzieren und ihre Inhalte den Lesern kostenlos zur Verfügung stellen, trifft dieses Einwilligungserfordernis besonders hart.

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