Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Januar 2020

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Januar 2020

Ido-Verband handelt rechtsmissbräuchlich

Für viele mag diese Einschätzung wenig überraschend sein: Das Landgericht Heilbronn (Urteil vom 20.12.2019, Aktenzeichen: 21 O 38/19 KfH) bescheinigte dem Ido-Verband kürzlich Rechtsmissbrauch. Den Grund für diese Annahme liefert der Verband durch das Verschonen seiner eigenen Mitglieder. Dem Ido ist es im Verfahren nicht gelungen, zu beweisen, dass er auch Mitglieder bezüglich der Einhaltung von Recht und Gesetz überprüft. Außerdem schreitet er auch bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht nicht ein. Da der Ido-Verband aber gerade für die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften stehen will, sieht das Gericht hier einen klaren Missbrauch.

Nintendo darf Widerrufsrecht für Vorbestellungen ausschließen

Bei Nintendo können Nutzer Spiele schon Monate im Voraus vorbestellen: Dafür können sich diese das Spiel an sich herunterladen, aber noch nicht spielen. Dies ist erst ab dem offiziellen Start möglich. Dennoch hat der Spieler keine Möglichkeit, es sich innerhalb der üblichen zweiwöchigen Widerrufsfrist anders zu überlegen und den Kauf zu stornieren. Nintendo macht nämlich auch bei Vorverkäufen vom Ausschluss des Widerrufsrechts Gebrauch. Dagegen wandte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband und unterlag vor Gericht.

CPC-Verordnung stärkt grenzüberschreitenden Verbraucherschutz

Seit dem 17. Januar ist die neue CPC-Verordnung in Kraft. Die „Consumer Protection Cooperation” ist ein Netzwerk von Verbraucherschutzbehörden im ganzen europäischen Wirtschaftsraum. Durch die neue Verordnung wird sie mit neuen Befugnissen ausgestattet, um der Entwicklung des E-Commerce Rechnung zu tragen.

So darf sich die CPC Zugang zu relevanten Daten und Dokumenten verschaffen, Prüfungen vor Ort durchführen und auch Testkäufe tätigen, um Verstöße zu ermitteln. In schweren Fällen darf sie auch die Schließung eines Online-Shops veranlassen.

Amazon muss Herkunft von Lebensmitteln eindeutig kennzeichnen

So eine Amazon-Fresh-Weintraube kann als echter Globetrotter aus gleich dreizehn Ländern gleichzeitig kommen. Das geht so nicht, entschied nun das Landgericht München I (Urteil v. 14.01.2020, Aktenzeichen 1 HK O 6852/18) und gab damit einer Klage von Foodwatch statt. Amazon muss bei seinen Fresh-Produkten künftig also schreiben, aus welchem Land das Produkt tatsächlich stammt.

Grüne beantragen Verbot der Retouren-Vernichtung

Zu Beginn des Jahres haben die Grünen einmal mehr eine Forderung ausgegraben und machen nun ernst: Im Bundestag legten sie einen Antrag vor, der ein Verbot der Vernichtung von Retouren verlangt. Bereits im letzten Jahr wurde dieses Thema heiß diskutiert. Nach aktuellen Zahlen geht die Forderung aber etwas am Ziel vorbei: Das eigentliche Problem für die Umwelt stellt weniger die Retouren-Vernichtung, sondern mehr die Zahl der Retouren dar. Daher erscheint es eher als sinnvoll, Retouren künftig gebührenpflichtig zu machen.

Datenschutzbehörden wollen gegen Social-Media-Auftritte vorgehen

Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist klar: Unternehmen ist es kaum möglich, ihren Social-Media-Auftritt auf Facebook und Co. mit den Anforderungen aus der Datenschutzgrundverordnung in Einklang zu bringen. Grund hierfür ist die gemeinsame Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung mit Facebook. Dieser Verantwortlichkeit können Unternehmer aber kaum nachkommen, da sich Facebook in Sachen Datenverarbeitung eher intransparent gibt.

Nun haben Datenschutzbehörden angekündigt, solche Unternehmensauftritte zu überprüfen. Das Ergebnis scheint relativ klar, denn: Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat bereits reagiert und seinen eigenen Twitter-Account aufgrund der datenschutzrechtlichen Problematik gelöscht.

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