Neues ZAG: Novalnet ist Zahlungsinstitut 2.0

Neues ZAG: Novalnet ist Zahlungsinstitut 2.0

Es ist offiziell: Als Full-Service-Payment-Provider erfüllt Novalnet auch die verschärften Anforderungen der Finanzregulierungsbehörden nach dem neuen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG neu) und darf auch nach dem 13.07.2018 Zahlungsdienste erbringen. Dies hat die BaFin dem Unternehmen per Bescheid mitgeteilt. Bereits seit 2015 besitzt das FinTech aus Ismaning bei München eine BaFin-Lizenz als reguliertes Zahlungsinstitut nach dem ZAG. Damit ist Novalnet berechtigt, eine ganze Reihe an Zahlungsverkehrsdienstleistungen zu erbringen, die früher ausschließlich Banken vorbehalten waren. Mitunter wird die Lizenz nach dem ZAG daher auch „kleine Banklizenz“ genannt.

Gabriel Dixon, Gründer und Vorstandsvorsitzender, sieht die Reputation der Novalnet durch die neue BaFin-Zulassung bestätigt: „Der erneute Erhalt dieser Erlaubnisse nach den erweiterten Anforderungen des neuen ZAG ist ein Beleg für die Innovationskraft und die Stärke von Novalnet. Zugleich ist er Ansporn für uns, unsere Dienstleitungen, die wir für alle Bereiche eines erfolgreichen Onlinebusiness rund um die professionelle Zahlungsabwicklung anbieten, für unsere Händler konsequent fortzusetzen. Es freut uns sehr, dass die BaFin mit dieser Zulassung die hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards, die wir bei der Abwicklung von Zahlungsdiensten anwenden, bestätigt hat.

Noch gilt eine Übergangsfrist bis zum 13.07.2018 für Zahlungsinstitute, die bereits unter dem bis zum 12.01.2018 geltenden Gesetz (ZAG alt) eine Erlaubnis hatten, Zahlungsdienste auszuführen. Das heißt: Wer es versäumt hat, die erweiterten Anforderungen fristgerecht bis Februar 2018 der BaFin und der Deutschen Bundesbank nachzuweisen, und diese nicht erfüllt, verliert in wenigen Tagen seine Lizenz. Das verschärfte Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ist die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der europäischen PSD 2 in deutsches Recht. Es ist seit dem 13.01.2018 in Kraft und löste das ZAG alt ab. Um die ZAG-Erlaubnis zu erhalten, müssen Zahlungsdienstleister einen umfangreichen Zertifizierungsprozess durchlaufen und dabei eine überdurchschnittliche Qualität ihrer Sicherheitsmechanismen, Strukturen und Prozesse nachweisen.

Erforderlich für die Lizenz sind unter anderem die Beschreibung der Maßnahmen zur Erfüllung der Sicherungsanforderungen, der Nachweis über ausreichendes Kapital und ein Geschäftsplan mit Budgetplanung. Das ZAG neu hat die Anforderungen an eine Lizenz für alle Zahlungsdienste um fünf Punkte erweitert. So haben die Antragsteller zum Beispiel künftig auch Angaben zum Umgang mit Sicherheitsvorfällen und zum Zugang zu sensiblen Zahlungsdaten zu machen. Sie müssen ferner eine Beschreibung ihrer Sicherheitsstrategie einreichen, einschließlich einer detaillierten Risikobewertung der erbrachten Zahlungsdienste, und der Sicherheitskontroll- und Risikominderungsmaßnahmen zur Gewährleistung eines angemessen Schutzes der Zahlungsdienstnutzer vor den festgestellten Risiken, einschließlich Betrug und illegaler Verwendung sensibler und personenbezogener Daten. Zertifizierte Zahlungsinstitute dürfen die Gelder ihrer Kunden verwalten und müssen die Sicherung dieser Kundengelder im Insolvenzfall gewährleisten. Die Novalnet hinterlegt die entgegengenommenen Geldbeträge auf insolvenzfesten Treuhandkonten. Sie sind somit u.a. vor einer Insolvenz des Zahlungsinstituts geschützt. Kreditinstitute können an diesen Geldern auch keinerlei Zurückbehaltungs-, Aufrechnungs- oder Pfandrechte geltend machen. Novalnet hat seinen Sitz in Ismaning bei München, wurde im Januar 2007 gegründet und beschäftigt derzeit mehr als 100 Mitarbeiter.

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