Doch gab es mehrere spannende und vor allem wichtige Entscheidungen durch Gerichte und Regierungen. Wer erst nun die Zeit findet, kann dies hier noch einmal nachlesen.
EuGH nimmt Facebook-Fanpage-Betreiber mit in die Pflicht
Ein für alle Betreiber von Facebook-Fanpages weitreichendes Urteil erging durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser urteilte in seiner Entscheidung (Rechtssache C-210/16), dass die jeweiligen Betreiber mit Facebook zusammen in der Verantwortung für die rechtskonforme Verarbeitung von personenbezogenen Daten stehen. Für die Betreiber heißt diese Entscheidung nichts anderes, als dass sie nun für ihre Fanpages eine Datenschutzerklärung bereithalten müssen, um die Nutzer über die Datenverwendung bei Facebook zu informieren. Das Problem an dieser Entscheidung ist, dass eine Datenschutzerklärung die Nutzer unter anderem im Detail darüber aufklären müsste, welche Daten zu welchem Zwecke erhoben werden, wie lange diese gespeichert werden und wer genau Zugriff auf diese Daten hat. Doch das exakte Wissen über die Nutzung der Daten hat nur Facebook selbst. Inzwischen hat das Unternehmen selbst angekündigt, die entsprechenden notwendigen Schritte einzuleiten, um den Betreibern die rechtliche Umsetzung ermöglichen zu können.
FIFA geht gegen Online-Ticketplattform Viagogo vor
Die FIFA ist bekanntermaßen der größte Fußballverband der Welt und richtet unter anderem im eigenen Namen die Weltmeisterschaft aus. Doch sieht sich die FIFA immer wieder auch großen Verlusten beim Kartenverkauf durch Verkäufe auf dem Sekundärmarkt ausgesetzt. Auch für Käufer entsteht dadurch ein enormes Risiko, dass ein geplanter Besuch des Fußballspiels am Ende wegen ungültiger Karten nicht stattfinden kann. Um dagegen vorzugehen, hat die FIFA nun offiziell eine Strafanzeige gegen die Ticketplattform Viagogo bei der Genfer Staatsanwaltschaft gestellt. Die FIFA erhofft sich durch das strikte Vorgehen, eine bessere Grundlage für Fans und faire Preise zu schaffen.
OLG Köln: Fotografie trotz DSGVO möglich
Die DSGVO bedeutete für alle Händler große Veränderungen, da sie direkt mit personenbezogenen Daten arbeiten. Aber auch andere Bereiche wurden von der neuen Datenschutzerklärung erfasst. So auch die Frage nach der rechtskonformen Veröffentlichung von Bildern im Bereich der Fotografie, da hier nach den Vorgaben der DSGVO bereits eine Verarbeitung von Daten vorliegt und ohne Einwilligung nicht möglich ist. Dies wurde bisher durch die Rechtsgrundlage des Kunsturhebergesetzes (KUG) umgangen, doch war nun in Frage gestellt worden, ob dieses überhaupt noch Bestand habe. Wie durch die Entscheidung des OLG Köln (Beschl. v. 18.06.2018 – Az.: 15 W 27/18) aber hervorgeht, greift das KUG auch in den Zeiten der DSGVO im journalistischen Bereich weiterhin. Dies wird darauf gestützt, dass es durch Art. 85 DSGVO immer noch möglich ist, abweichende nationale Gesetze vorzuhalten. Ob die Vorgaben jedoch auch im nicht journalistischen Umfeld Bestand haben, wurde durch das Gericht nicht geregelt. Dies betriff etwa Influencer und Blogger.
Musterfeststellungsklage durch Regierung verabschiedet
Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen. Dieses Motto verfolgte die Bundesregierung in ihrem Bestreben, eine Musterklageart für Verbraucher zu etablieren. Hintergrund dabei ist, dass in der Praxis für viele Verbraucher die Angst, den Prozess zu verlieren und auf den Kosten sitzen zu bleiben, zu groß ist. Um diese Gefahr zu verringern, hat die Bundesregierung am 14. Juni 2018 die Musterfeststellungsklage verabschiedet, welche ab dem 1. November 2018 in Kraft tritt. Durch sie wird es Verbrauchern ermöglicht, sich durch einen qualifizierten Verbraucherverband vertreten zu lassen und so zu einer Vielzahl von Fällen tatsächliche oder rechtliche Fragen klären zu lassen, die Verbraucher anschließend in ihrem eigenen Prozess aufnehmen können. Voraussetzung ist, dass sich binnen zwei Monaten mindestens 50 Verbraucher zusammenfinden, die von demselben Fall betroffen sind.
Im Gegensatz zur der aus den USA bekannten Sammelklage wird durch die Musterfeststellungsklage den Geschädigten jedoch nicht direkt der gewünschte Anspruch zugesprochen.
Gesetzentwurf zur Haftung von Amazon, Ebay und Co. bei Steuerbetrug durch Händler vorgelegt
Viele Millionen Euro gehen dem deutschen Staat jährlich verloren. Grund sind Online-Händler aus dem Nicht-EU-Ausland – häufig aus China –, die sich vor anfallenden Umsatzsteuern drücken und auch inländischen Händlern damit den Handel erschweren. Daher hat nun die Bundesregierung geplant, die Plattformen in die Haftung zu nehmen. Sie sollen daher in bestimmten Fällen dazu verpflichtet werden können, die fehlenden Steuerabgaben selbst abzuführen zu müssen. Dazu sollen neuen Paragrafen in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen werden, wonach die Online-Marktplätze für den Ausfall einzustehen haben, wenn sie Kenntnis von den fehlenden Steuerabgaben der Händler haben. Dies würde bedeuten, dass die jeweiligen Marktplätze in die Haftung gerieten, wenn Händler keine entsprechende Bescheinigung der Finanzbehörden hinterlegen. Diese Regelung würde in der Praxis mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass Marktplätze wegen der drohenden Gefahr stärker prüfen würden.