Recht und E-Commerce: Überblick der wichtigsten Neuigkeiten im Juli 2021

Recht und E-Commerce: Überblick der wichtigsten Neuigkeiten im Juli 2021

Fotos müssen nach Abmahnung vollständig aus Internet verschwinden

Produktfotos in ansprechender und professioneller Weise zu erstellen, kostet nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld. Es gibt Händler, die machen es sich da einfach, kopieren die Bilder von anderen Nutzern und verwenden sie für ihren eigenen Shop. Dies ist allerdings kein Kavaliersdelikt, sondern ganz klar eine Urheberrechtsverletzung, die eine Abmahnung nach sich ziehen kann. Eine solche Abmahnung enthält meistens eine Unterlassungserklärung inklusive einer Vereinbarung über eine Vertragsstrafe bei einem erneuten Verstoß. Logischerweise darf der abgemahnte Händler die gegenständlichen Fotos dann auch nicht mehr verwenden. Wie das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 14.04.2021, Az. 6 U 94/20) nun erneut klarstellt, bedeutet das nicht nur, dass die Fotos nicht erneut im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen, sondern das Bild darf auch bei Eingabe der URL oder durch Suche mit einer Suchmaschine im Internet nicht aufgerufen werden können.

Neue Regelungen für Einwegkunststoffprodukte

Kunststoffe sind verhältnismäßig günstig und vielseitig einsetzbar. Seit dem 3. Juli 2021 dürfen bestimmte Einwegkunststoffprodukte nicht mehr in Verkehr gebracht werden. So sieht es die neue Einwegkunststoffverbotsverordnung, kurz EWKVerbotsV, vor. Der Grund dafür ist, dass solche Produkte oft nur kurz genutzt werden, der Umwelt allerdings lange erhalten bleiben, da sie oftmals nur unsachgemäß entsorgt werden. Händler, Gastronomen usw. dürfen die betroffenen Produkte zwar teilweise noch zum Verkauf anbieten, jedoch dürfen sie ihre Lager nicht erneut damit auffüllen. Dies betrifft zum Beispiel Wattestäbchen, Besteck und Trinkhalme aus Einwegkunststoff. Für andere Einwegkunststoffartikel wie Feuchttücher, Getränkeverpackungen oder Zigarettenfilter gilt die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung – kurz EWKKennzV. Diese Produkte erfordern nun eine bestimmte Kennzeichnung.

Wenn der Paketbote nicht mehr klingelt

Auch bei DHL gibt es seit diesem Monat eine wichtige Änderung: Liegt dem Transportunternehmen eine Abstellgenehmigung des Kunden vor, muss der Paketbote nicht mehr klingeln. Die Abstellgenehmigung stellt eine individuelle Vereinbarung zwischen dem Empfänger und einem Paketdienstleister dar, die diesen ermächtigt, das Paket auch bei Abwesenheit des Kunden an einem vorher durch den Käufer bestimmtem Ort abzustellen. Sobald das Paket an dem vereinbarten Ort abgestellt ist, gilt es als zugestellt und die Haftung geht auf den Kunden über. Bisher galt allerdings, dass der Paketbote vor dem Abstellen zunächst versuchte, den Kunden persönlich anzutreffen. Blieb dieser Zustellversuch erfolglos, konnte er das Paket am gewünschten Ort abstellen. Nun kann ein solcher Versuch unterbleiben und der Paketbote kann die Lieferung direkt abstellen. Allerdings kann jeder Kunde in seinem DHL-Kundenkonto entscheiden, ob er weiterhin einen Zustellversuch wünscht.

Fitnessstudio muss Beiträge wegen Corona-Schließung erstatten

Diese Nachricht dürfte viele Mitglieder von Fitnessstudios gefreut haben: Wurden Mitgliedsbeiträge während einer amtlichen Schließung wegen des Coronavirus weiterhin eingezogen, so können Betroffene nun diese Beträge zurückverlangen. Das entschied jüngst das Landgericht Osnabrück (Urteil vom 09.07.21, Az. 2 S 35/21) und erklärte, dass der Anspruch des Fitnessstudios auf Entrichtung der monatlichen Beiträge während der Schließung wegen Unmöglichkeit der Leistungserbringung entfällt. Ebenso entschied das Gericht, dass das Fitnessstudio auch nicht den Vertrag um den Zeitraum der Schließung verlängern darf, da die geschuldete Leistung nicht nachgeholt werden kann, indem sich die Vertragslaufzeit des Mitglieds, wenn auch kostenfrei, um die behördlich angeordnete Schließung verlängert.

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