Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2016

Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2016

Tippfehler: So können sich Online-Händler von der Lieferpflicht befreien

Es macht einen kleinen aber feinen Unterschied, ob der Markenfernseher für 699 Euro oder für 69,99 Euro verkauft wird. Ein solcher kleiner aber feiner Kommafehler kann jedoch für manchen Händler schon den Ruin bedeuten. Warum? Schnäppchenjäger werden bei dem Angebot zuschlagen und nicht nur ein Gerät kaufen, sondern gleich eine hohe Zahl oder gar den kompletten Lagerbestand. Dem Händler fällt der Fehler in aller Regel erst zu spät auf, wenn die glücklichen Käufer die Lieferung verlangen. Spätestens wenn ein Rechtsanwalt ins Spiel kommt, suchen Online-Händler selbst Hilfe auf. Es ist dann zunächst zu prüfen, ob überhaupt ein Kaufvertrag geschlossen wurde, aus dem der Kunde die Lieferung verlangen kann. Eine Möglichkeit, diesen wieder zunichtezumachen ist eine Stornierungs-Mail an den Kunden (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19.05.2016, Az.: I-16 U 72/15). Aber auch hier gibt es Einiges zu beachten.

Keine Garantie – Kein Kaufvertrag

Je hochwertiger eine Ware ist, desto mehr Wert legen die Kunden auf Vertrauen. Auch eine Herstellergarantie kann das letzte Zünglein an der Waage für eine Kaufentscheidung sein. Wer etwas verspricht, muss sein Versprechen aber auch halten. Ist eine versprochene Herstellergarantie für ein Gebrauchtwaagen tatsächlich nicht mehr vorhanden, liegt ein Mangel des verkauften Gebrauchtwagens vor, der den Käufer zum Rücktritt berechtigt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Juni 2016, Az.: VIII ZR 134/15). Das bedeutet, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird und der Käufer sein Geld zurück erhält.

Der Wertersatz beim Matratzenkauf

Es gibt Verbraucher, die reizen das ihnen per Gesetz zustehende Widerrufsrecht bis aufs Äußerste aus. So werden Produkte nicht nur getestet, sondern auch beschmutzt oder beschädigt. Nur in wenigen Fällen können Händler hierfür einen Schadensersatz in Abzug bringen, der sog. Wertersatz. Eine Testnacht auf einer im Internet bestellten Matratze soll jedoch möglich sein, und Händler können dafür keinerlei Wertersatz in Abzug bringen (Amtsgericht Bremen, Urteil vom 15.04.2016, Az.: 7 C 273/15). Grund ist, dass eine Matratze eine langfristige, für das eigene Wohlbefinden nicht unerhebliche Anschaffung sei, bei der eine angemessene Prüfung zugestanden werden muss.

Sommerpause: Urlaub für den Online-Shop?

Ende Juni sind die ersten Bundesländer in ihre wohlverdiente Sommerpause gestartet. Nach monatelangem Pakete packen haben sich auch Online-Händler ihren Sommerurlaub redlich verdient und nutzen das Sommerloch für eine kleine oder große Auszeit. Die meisten Online-Händler machen sich jedoch keine Gedanken, was in dieser Zeit mit dem Shop passiert. Ein Banner, der über die Urlaubszeit informiert, reicht jedoch nicht aus. Mit unseren Tipps vermeiden Sie Ärger mit Kunden und Mitbewerbern und können sich eine entspannte Urlaubszeit gönnen.

Ebay Plus: Widerrufsrecht auch für gewerbliche Kunden

Ein Widerrufsrecht steht nach dem Gesetzeswortlaut nur Verbrauchern zu. Das reicht den meisten Online-Händler auch schon aus… Ebay will nun den Käuferschutz auch auf gewerbliche Kunden ausweiten und diesen im Rahmen seines Ebay Plus-Treueprogramms ein Widerrufsrecht einräumen. Da das gesetzliche Widerrufsrecht und die Widerrufsbelehrung in den meisten Fällen nur für Verbraucher zugeschnitten sind, haben viele betroffene Händler eine Änderung der Rechtstexte vorzunehmen.

Cartier-Abmahnungen beim Verkauf von Uhren

Cartier ist bekannt für seine hochwertigen Markenuhren und legt viel Wert auf Image und Markenpflege. Trittbrettfahrer gibt es jedoch genug, die beispielsweise „Daniel Wellington“ Uhren mit der von Cartier geschützten Bezeichnung „TRINITY“ vertreiben. Im Juni wurden daher vermehrt Uhren des Luxusschmuckherstellers Cartier versendet, der sich mit Abmahnungen gegen Schmuck- und Uhrenhändler wendete.

Neue und alte Gesetze!?

Jahre hat es gedauert, bis die Jugendschutzgesetze den Internethandel endlich mit einbezogenen haben. Bis dahin waren die gesetzlichen Lücken offensichtlich. Auch die Kennzeichnung von Tabakwaren entwickelt sich stetig weiter und passt sich an aktuelle Gegebenheiten an. Das neue Tabakerzeugnisgesetz ist zwar erst im Mai 2016 in Kraft getreten. Doch schon gibt es erste Vorschläge, wie man das Gesetz zum Schutz der Jugendlichen vor den Gefahren beim Tabakkonsum wieder reformieren kann. Auf dem Tisch des Bundesrates liegt seit Juni ein erster Überarbeitungsentwurf, der unter anderem eine Ausweitung von Mitteilungspflichten auch für nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter vorsieht.

Schon seit eh und je sind die Steuertricks der großen – meist amerikanischen – Konzerne ein Dorn im Auge der Europäer. Nun sollen sie endlich Gegenwind spüren. Der EU-Ministerrat hat im Juni ein neues Gesetz abgesegnet, das Steuertricks von großen Konzernen einen Riegel vorschieben soll. Damit sollen Steuern künftig endlich in den Ländern zu zahlen sein, in welchen die Gewinne auch tatsächlich anfallen.

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