Die EU-Kommission strebt günstigeres Online-Shoppen in der EU an

Die EU-Kommission strebt günstigeres Online-Shoppen in der EU an

Gegen das sogenannte Geoblocking ist die EU-Kommission bereits vorgegangen. Dieses Vorgehen wird nun auf den Online-Handel ausgeweitet, so die Planung des Ressorts von EU-Digitalwirtschaftsminister Günther Oettinger. Bisher leiten einige Händler ihre Kunden auf den Online-Shop im jeweiligen Heimatland um, wo meist höhere Preise anstehen. Der Versand ins Ausland ist darüber hinaus bei vielen Händlern sehr teuer. In anderen Fällen wird die Nutzung von Internet-Diensten wie zum Beispiel Video-Streaming stark eingeschränkt.

Mit neuen Verordnungen gegen Diskriminierung

Die EU-Kommission hält mit ihren Verordnungen, die Spiegel Online vorliegen, dagegen: Kunden sollen wegen ihrer Nationalität oder ihres Wohnorts nicht diskriminiert werden dürfen. „Die ‚künstliche Marktsegmentierung zum Schaden von Kunden`, die von der größeren Auswahl auf dem EU-Binnenmarkt profitieren möchte, soll beendet werden“, wie Spiegel Online berichtet. Somit ist es Unternehmen nicht mehr gestattet, Menschen aus bestimmten Ländern den Zugang zum Angebot zu behindern. Dass auf andere Web-Shops umgeleitet wird, wird komplett verboten. Die EU-Kommission will damit erreichen, dass Kunden frei entscheiden können, wo sie einkaufen und keine höheren Preise wegen ihres Wohnorts oder ihrer Herkunft zahlen müssen.

Versandkosten werden ebenfalls angepasst

Auch den Versandkosten hat sich die Kommission angenommen. Spiegel Online berichtet, dass eine Verordnung in Bezug auf Portokosten angekündigt wurde. Der Grund ist der, dass Lieferungen aus dem Ausland häufig zwei- bis fünfmal mehr koste als solche aus dem Heimatland, diese Kosten aber nicht immer gerechtfertigt seien. Die EU-Kommission will die Versandtarife zwar nicht direkt beeinflussen, aber eine Meldepflicht soll eingeführt werden. Außerdem strebt sie eine bessere Kooperation zwischen nationalen Aufsichtsbehörden an.

Die offizielle Vorstellung der Verordnungen erfolgt voraussichtlich am 25. Mai. Sie stellen einen Teil eines Maßnahmenpakets zum digitalen Binnenmarkt dar. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen ihnen zustimmen, damit sie sofort wirksam werden. Eine Sprecherin der EU-Kommission spricht allerdings davon, dass einige Monate Karenzzeit vorgesehen seien, damit Handelsunternehmen technische Änderungen vornehmen können, wie Spiegel Online berichtet.

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