Wie funktioniert die Zahlung per Lastschrift?

Wie funktioniert die Zahlung per Lastschrift?

Lastschriftverfahren – Online-Händler erhalten Einzugsermächtigung

Die Zahlung per Lastschrift zählt wie der Kauf auf Rechnung zu den beliebtesten Bezahlverfahren im Online-Handel. Denn sowohl für Kunden als auch für Online-Händler gestaltet sich das Lastschriftverfahren äußerst einfach und bequem. Um die Zahlung per Lastschrift durchführen zu können, geben Kunden in einem Formularfeld im Online-Shop ihre Kontodaten ein. Die Auswahl der Zahlung per Lastschrift sowie die Eingabe der Kontodaten wird auch als Einzugsermächtigung bezeichnet. Der Online-Händler verwendet dann Bankverbindung, um bei seiner Bank den Einzug des entsprechenden Betrags in Auftrag zu geben. Hat die Händlerbank den Einzug des Betrags bei der Bank des Kunden angemeldet, veranlasst die Kundenbank die entsprechende Gutschrift, sofern keine formalen Aspekte dies verhindern.

Unterschied zur Überweisung

Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren können Rechnungen sowohl innerhalb Deutschlands als auch innerhalb Europas bezahlt werden. Der Online-Händler als Empfänger der Zahlung muss bei seiner Bank einen Auftrag zum Einzug der Zahlung erteilen. Dies ist einer der grundlegenden Unterschiede zur Überweisung, bei der die Zahlung vom Zahlungspflichtigen ausgelöst wird.

Vor- und Nachteile des Lastschriftverfahrens

Als problematisch kann sich jedoch erweisen, dass einige Kunden Bedenken haben, ihre Bankdaten im Internet preiszugeben. Darüber hinaus erteilt der Kunde bei einer Bestellung im Internet keine schriftliche Einzugsermächtigung. Im Streitfall haben Online-Händler daher in der Regel nichts in der Hand, mit dem sie die Rechtmäßigkeit des Einzugs gegenüber der Bank belegen können. Zwar sind die mit dem Lastschriftverfahren grundsätzlich einhergehenden Kosten vergleichsweise gering. Sollte es jedoch zu einer Rücklastschrift kommen, weil etwa das Konto des Kunden nicht gedeckt ist, er Widerspruch einlegt oder falsche Daten eingegeben hat, verlangt die Bank des Kunden von der Bank des Online-Händlers (Lastschrifteinreicher) in der Regel ein sogenanntes Rücklastschriftentgelt. Darüber hinaus kann aber auch ein individuell zwischen Online-Händler und seiner Bank vereinbartes Rücklastschriftentgelt anfallen. Um Rücklastschriften und die damit einhergehenden Kosten zu vermeiden, sollten Online-Händler etwaigen Betrugs- und Bonitätsrisiken durch entsprechende Maßnahmen entgegenwirken.

Zurückbuchung einer Lastschrift

Die Besonderheit bei einer Lastschriftzahlung ist, dass der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Belastung die Rückerstattung von seinem Kreditinstitut verlangen kann. Eine Rücklastschrift oder Lastschriftrückgabe erfolgt manchmal aber auch automatisch, wenn ein Lastschriftvorgang nicht ausgeführt werden kann. Dabei wird der entsprechende Betrag dem Konto des Zahlungsverpflichteten wieder gutgeschrieben und das Konto des Empfängers belastet. Für eine Rücklastschrift kann es verschiedene Gründe geben, z.B.:

  • Das Guthaben des Zahlungspflichtigen reicht zur Bezahlung der Lastschrift nicht aus
  • Die IBAN ist fehlerhaft
  • Das angegebene Konto gibt es nicht (mehr)
  • Das vom Zahlungspflichtigen angegebene Konto ist kein Girokonto
  • Widerspruch der Lastschrift durch den Zahlungspflichtigen

Bei einer SEPA-Lastschrift mit Zahlungsgarantie ist eine Lastschrift kein Problem. Hier erhält der Online-Händler trotzdem sein Geld.

Zahlung per Lastschrift – Was sich mit der SEPA-Umstellung geändert hat

Mit dem Auslaufen der Übergangsfrist für die SEPA-Umstellung am 1. August 2014 wurde das beliebte Lastschriftverfahren durch das SEPA-Lastschriftverfahren ersetzt. Seitdem bestehen zwei SEPA-Lastschriftverfahren nebeneinander: für den B2C-Bereich das Basis-Lastschriftverfahren und für den B2B-Bereich die Firmen-Variante. Eine wesentliche Änderung, die die neuen SEPA-Lastschriftverfahren mit sich bringen, ist die neue Bankenkennung der Kunden. Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen wurden durch IBAN und BIC ersetzt. Allerdings ist die BIC bereits seit dem 1. Februar 2014 nur noch bei grenzüberschreitenden Zahlungen anzugeben.

Des Weiteren ist für die Einzugsermächtigung, das sogenannte SEPA-Mandat, ein einheitlicher Text zu verwenden. Jedem SEPA-Mandat ist zudem eine Mandatsreferenz zuzuordnen, um das erteilte Mandat eindeutig identifizieren zu können. Eine weitere Änderung ist die Gläubiger-Identifikationsnummer, die jedes Unternehmen benötigt, um eine Lastschrift ausführen zu können. Die Gläubiger-ID kann ganz einfach auf der Webseite der Deutschen Bundesbank beantragt werden. Weitere Informationen zur SEPA-Umstellung und zum SEPA-Lastschriftverfahren finden sich in unserem SEPA-Leitfaden.

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