Sepa Leitfaden

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SEPA-Leitfaden: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Die SEPA-Umstellung ist beschlossene Sache. Angesichts der umfangreichen Anforderungen an Unternehmen und Vereine, die mit der SEPA-Einführungen einhergehen, bestehen jedoch noch immer große Unsicherheiten. Daher bieten wir Ihnen einen umfassenden SEPA-Leitfaden, in dem alle wesentlichen Informationen rund um die Umstellung auf SEPA übersichtlich aufbereitet sind. Zwar betrifft die Einführung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payment Area, kurz SEPA) auch Privatpersonen, doch vor allem für Unternehmen bringt die SEPA-Umstellung neue Anforderungen mit sich. Mit unserem SEPA-Leitfaden geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick an die Hand, damit die Umstellung auf SEPA ohne weitere Komplikation gelingt.

Durch rechtzeitige Umstellung von SEPA profitieren

Die SEPA-Einführung trägt dem Umstand Rechnung, dass die europäischen Wirtschaftsakteure und Märkte immer stärker miteinander verbunden sind. Im Zahlungsverkehr existieren jedoch bisher ganz unterschiedliche nationale Verfahren. Durch die SEPA-Umstellung werden inländische mit grenzüberschreitenden Zahlungen gleichgestellt. Dies erleichtert geschäftliche, aber auch private Zahlungen deutlich, da der gesamte Prozess automatisiert vollzogen wird. Allerdings sind die einzelnen Aspekte, die Unternehmen im Rahmen der Umstellung auf SEPA berücksichtigen müssen, sehr vielfältig. In unserem Leitfaden stellen wir die wesentlichen Begriffe rund um die SEPA-Einführung wie beispielsweise R-Transaktionen, Camt-Nachrichten, die Gläubiger-ID oder die Vorabankündigung vor und erläutern, welche Maßnahmen durchzuführen sind.

Übergangsfrist für Verwendung des XML-Nachrichtenformats endet am 1. August 2014

Laut SEPA-Verordnung war eine Umstellung auf einheitliche Technikstandards bis zum 1. Februar 2014 vorgesehen. Die Übergangsfrist für die SEPA-Umstellung wurde jedoch um weitere sechs Monate verlängert. Das bedeutet, dass Unternehmen, Vereine und der Handel die SEPA-Umstellung bis zum 1. August 2014 abgeschlossen haben müssen. Unter anderem ist gemäß ISO 20022 für Euro-Lastschriften und -Überweisungen das XML-Nachrichtenformat zu verwenden. Auch bei der SEPA-Lastschrift sind einige Neuerungen zu berücksichtigen. Welche Elemente ein SEPA-Mandat enthalten sollte und wo Sie die Gläubiger-ID beantragen können, lesen Sie in unserem SEPA-Leitfaden.

SEPA-Umstellung: Änderungen für Privatkunden

Der SEPA-Leitfaden berücksichtigt gleichermaßen die Veränderungen für Privatkunden. So wurden bereits seit dem 1. Februar 2014 für Euro-Lastschriften und Euro-Überweisungen die Kontodaten durch die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC ersetzt. Letztere kann bei inländischen Transaktionen zwar weggelassen werden (IBAN only), muss allerdings bei grenzüberschreitenden Zahlungen noch bis zum 1. Februar 2016 angegeben werden. Privatkunden können laut der SEPA-Verordnung jedoch noch bis zum 1. Februar 2016 die ursprüngliche Kontokennung mit der Kontonummer und der Bankleitzahl verwenden. Der SEPA-Leitfaden bietet weiterführende Informationen für Privatkunden und erläutert, worauf Unternehmen oder Vereine beim SEPA-Mandat achten müssen.

Inhaltsverzeichnis

1. Gründe für die SEPA-Umstellung

2. Schaffung eines europäischen Zahlungsverkehrsraums

• Teilnehmerländer
• Zeitplan der SEPA-Umstellung

3. SEPA-Organisation

• European Payments Council
• SEPA-Büro
• Deutsches SEPA-Komitee

4. Rahmenbedingungen für die SEPA-Umstellung

• SEPA-Regelwerke
• SEPA-Verordnung
• Deutsches SEPA-Begleitgesetz

5. IBAN – Internationale Kontonummer

6. BIC – Internationale Bankleitzahl

7. Weitere Themenbereiche der SEPA-Umstellung

• Verwendungszweck
• Textschlüssel
• Referenz
• R-Transaktionen
• Camt-Nachrichten
• Zeichensatz
• XML

8. SEPA-Überweisung

9. SEPA-Lastschrift

• Basis-Lastschriftverfahren
• Firmen-Lastschriftverfahren

10. Relevante Aspekte der SEPA-Lastschrift

• SEPA-Mandat
• Gläubiger-ID
• Mandatsreferenz
• Vorabankündigung
• Vorlauffristen
• Rückgabefristen

11. SEPA-Kartenzahlung

12. Änderungen für Nutzer von Zahlungsdienstleistungen

• Unternehmen, Handel und Vereine
• Privatkunden