Die Bonitätsprüfung

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Die Bonitätsprüfung: Überprüfung der Kreditwürdigkeit

Das Wort Bonität hat seinen Ursprung in dem lateinischen Begriff bonitas, der übersetzt Vortrefflichkeit bedeutet. Mit der Bonität einer Person oder eines Unternehmens wird heutzutage die Kreditwürdigkeit bezeichnet. Diese wird anhand der persönlichen und der wirtschaftlichen Kreditfähigkeit beurteilt, wobei sowohl die fachlichen Qualifikationen und die persönliche Zuverlässigkeit als auch Einkommensnachweise und Bilanzen beurteilt werden. Die Überprüfung der Bonität wird als Bonitätsprüfung bezeichnet. Sie wird unter anderem regelmäßig vor Vertragsschlüssen, zum Beispiel im Bereich der Telekommunikation, oder im Vorfeld einer Kreditvergabe überprüft.

Sinn und Zweck der Bonitätsprüfung

Eine Bonitätsprüfung soll das Kreditinstitut oder den Vertragspartner vor Zahlungsausfällen schützen. Indem die Bonität eines Kunden, Partners oder Kreditnehmers im Voraus unter die Lupe genommen wird, kann das Risiko eines Zahlungsausfalls deutlich gesenkt werden. So kann zum Beispiel die Bank einsehen, ob ein potenzieller Kreditnehmer möglicherweise bereits mehrere Kredite bei anderen Banken nicht zurückgezahlt hat. Der Telefonanbieter kann sich vergewissern, ob der mögliche Kunde nicht bereits die Telefonrechnungen anderer Anbieter dauerhaft nicht bezahlt hat. Das unternehmerische Risiko eines Zahlungsausfalls kann mit einer Bonitätsprüfung zwar nicht ausgeschlossen werden, es kann jedoch eine Einschätzung erfolgen, ob der jeweilige Vertragspartner zahlungsfähig ist.

Die Durchführung der Bonitätsprüfung

Für die Bonitätsprüfung wurden bereits zahlreiche Verfahren entwickelt, mit denen eine systematische Ermittlung der Bonität und eine jeweilige Einstufung erfolgen können. Ein einheitliches Verfahren für die Überprüfung der Bonität existiert jedoch nicht. Vielmehr können potenzielle Gläubiger die Kriterien für die Ermittlung der Bonität eines Kunden nach eigenem Ermessen festlegen. In der Regel werden jedoch bei Privatpersonen regelmäßig die Informationen von Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform oder Schufa herangezogen. In der Folge werden dann die hieraus erhaltenen Informationen gemeinsam mit dem Einkommen, der bisherigen Zahlungserfahrung, dem Vermögen sowie Bankdaten und Negativmerkmalen zu einem Bonitätsindex verarbeitet. Dieser Bonitätsindex dient dann als statistischer Prognosewert, mit dem die Bonität einer Person beurteilt werden kann.

Bonitätsprüfung bei Kreditkarteninhabern

Auch bei der Beantragung einer Kreditkarte wird regelmäßig eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Grund hierfür ist, dass Kreditkarteninhabern in der Regel ein gewisser Zahlungsspielraum zur Verfügung steht, der im Nachhinein ausgeglichen werden muss. Um hierbei Zahlungsausfälle zu vermeiden, führt das Kreditkarteninstitut eine Bonitätsprüfung durch. Fällt diese negativ aus, wird dem Kunden die Kreditkarte in der Regel verwehrt. In diesem Fall kann jedoch auf Prepaid-Kreditkarten zurückgegriffen werden.