B2B

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B2B – Business to business

Der Begriff business to business, kurz B2B, bezeichnet allgemein die Geschäftsbeziehungen zwischen zwei gleichgestellten Geschäftspartnern, also zwischen Unternehmern oder Kaufleuten, im Gegensatz zu Beziehungen zwischen Geschäftsleuten und Endverbrauchern (B2C) oder anderen Gruppen.

Merkmale von B2B-Geschäften

Während sich B2C-Geschäfte an Endverbraucher richten und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind, unterliegen Geschäfte zwischen zwei Kaufleuten dem Handelsgesetzbuch (HGB). Unterschiede finden sich konkret zum Beispiel bei den Rügefristen für mangelhafte Lieferungen. So müssen offene Mängel unverzüglich im Beisein des Lieferanten gerügt werden, sonst erlischt das Recht auf Nachbesserung. Bei B2C-Geschäften gelten verbraucherfreundlichere Fristen.

Abgrenzung zu anderen Geschäftsformen

Ein Irrtum ist die Annahme, dass sich ein B2B-Geschäft über die Abnahmemenge definiert. Zwar ist es häufig richtig, dass Händler für den Weiterverkauf große Mengen an Ware abnehmen, es gibt aber auch Endverbraucher, die entsprechende Vorräte anlegen. Wesentlich ist jedoch, dass ein B2B-Geschäft nicht für den Eigenbedarf getätigt wird, sondern eine Weitergabe oder Verarbeitung des entsprechenden Guts beabsichtigt ist. Ein weiteres Merkmal ist die Art der Rechnungsstellung. Bei B2C-Geschäften bekommt der Kunde einen pauschalen Beleg über gelieferte Leistungen und Waren. Bei Dienstleistungsgeschäften sind häufig Posten wie Arbeitsaufwand, Anfahrt und Material gesondert aufgeführt. Die Regel bei Einkäufen aller Art sind jedoch Rechnungen und Belege, die sich auf die abgenommene Warenmenge und den sich daraus ergebenden Preis beschränken. Ausgewiesene Preise sind beim Endverbraucher immer Bruttopreise, in denen alle Nebenkosten und die Umsatzsteuer bereits enthalten sind. Die Umsatzsteuer wird zwar ausgewiesen, aber nicht noch mal aufgeschlagen. Bei B2B-Beziehungen wird üblicherweise in Nettopreisen gerechnet. Umsatzsteuer, eventuell anfallende Liefer- und Frachtkosten werden gesondert aufgeführt, die Preisgestaltung wird dadurch transparenter. Da die zu zahlende Umsatzsteuer bei Unternehmen durch den Vorsteuerabzug mit der eingenommenen Umsatzsteuer gegengerechnet wird, wird sie als durchlaufender Posten angesehen und deswegen bei der Auspreisung nicht weiter berücksichtigt. Dennoch wird sie natürlich ausgewiesen und auf den Nettopreis aufgeschlagen. Der Bezugspreis setzt sich also zusammen aus dem Nettopreis, abzüglich eventueller Rabatte und Skonti plus die Bezugskosten.

B2B als Kommunikationsbeziehung

Gerade durch die immer stärkere Stellung des Internets gewinnen B2B-Beziehungen immer mehr an Bedeutung und bezeichnen hier auch Kommunikationsbeziehungen zwischen zwei Unternehmen. Auf diese Weise werden Geschäftsbeziehungen durch standardisierte Darstellungen vereinfacht und so fehlerhafte Bestellungen minimiert.

Der Zugang zu B2B-Geschäften

Durch rechtliche Aspekte und vergleichsweise gute Konditionen werden B2B-Geschäfte üblicherweise nicht für jedermann frei zugänglich abgewickelt. Vielmehr gibt es spezielle Geschäfte und Portale, um als Geschäftskunde von den verbesserten Konditionen als Weiterverkäufer zu profitieren. So muss man sowohl in Großmärkten als auch bei Händlerplattformen im Internet seine Geschäftstätigkeit nachweisen. Dies geschieht zum Beispiel durch Vorlage des Auszugs aus dem Handelsregister. Im Internet abgewickelte B2B-Geschäfte sind komplexer als B2C-Geschäfte. Sie müssen rechtlich unanfechtbar sein und häufig sind Preisstaffelungen und Abnahmemengen genauer definiert als bei B2C-Verkäufen.