Abrechnungsperiode

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Abrechnungsperiode

Von einer Abrechnungsperiode spricht man, wenn etwaige Transaktionen in einen bestimmten Zeitraum fallen. Diese eingereichten Buchungen können dabei erst viel später ausgezahlt werden, werden aber dieser Abrechnungsperiode zugeordnet. Meist werden die Abrechnungen wöchentlich, 14-tägig oder monatlich verbucht.

Die Abrechnungsperioden bei Kreditkarten

Die Abrechnungsperioden der zahlreichen Kreditkartenanbieter unterscheiden sich in der Regel. So kann die Abrechnung über einen Kalendermonat laufen oder auch an jedem anderen beliebigen Tag beginnen. Entscheidend für die Länge der Abrechnungsperiode ist der Kreditkartentyp. So dauert ein Abrechnungszeitraum z. B. bei Charge-Cards einen Monat, während die Abbuchungen bei Debit-Cards oder sogenannten Prepaid-Karten sofort erfolgen. Die relativ kurzen Abrechnungsperioden haben sich mehr und mehr durchgesetzt, da Kreditkarteninhaber so eine bessere Kontrolle über ihre Zahlungen behalten und Missbrauchsfälle möglichst schnell erkannt werden können. Noch bis vor wenigen Jahren erhielten z. B. Inhaber von Revolving-Cards ihre Abrechnung nur vierteljährlich – mittlerweile wird auch hier monatlich abgerechnet.

Wöchentliche oder monatliche Abrechnungsperiode

Arbeitnehmer kennen die Abrechnungsperiode meist von ihrem Gehaltszettel. So gilt bei Gehältern in Deutschland zumeist eine monatliche Abrechnung. Fällt die Transaktion beispielsweise in den Januar, so gilt dieser Monat auch als Abrechnungszeitraum. Dennoch erhält der Arbeitnehmer sein Geld oftmals erst Mitte Februar, weil die Zahlung erst zu diesem Zeitpunkt gebucht wird. Gilt bei einem Arbeitnehmer eine Abrechnungsperiode von einem Monat, so erhält er insgesamt 52 Gehälter. Diese Zahl spielt beispielsweise bei der Errechnung des Gesamtjahres-Bruttoverdienstes eine wichtige Rolle. Je kürzer der Abrechnungszeitraum, desto mehr Kosten entstehen durch die Buchungen für den Arbeitgeber. In Deutschland hat sich daher die monatliche Abrechnung in beinahe allen Branchen durchgesetzt. Im Zusammenhang mit der Abrechnungsperiode wird manchmal auch der Begriff Auszahlungsrhythmus verwendet, der dieselben Sachverhalte bezeichnet.

Die Abrechnungsperiode im weiteren Sprachgebrauch

Im allgemeinen Wirtschaftssprachgebrauch ist die Abrechnungsperiode ein Teil der Planperiode und beträgt ebenfalls üblicherweise einen Monat. Oftmals wird der Begriff aber auch konkret im Mietrecht verwendet. Hier bedeutet Abrechnungsperiode den Zeitraum der Nebenkostenabrechnung. Letztere wird dabei üblicherweise jährlich abgerechnet.