Geclearter Betrag – keine Kreditkartenzahlung ohne diesen Wert
Den Geclearter Betrag übergibt ein Shopbetreiber an seinen Payment Service Provider, damit dieser die Zahlung mit der Kreditkartengesellschaft abwickeln kann. Der Vorgang der Zahlungsabwicklung wird auch als Clearing bezeichnet.
Rechnungsbetrag entspricht dem geclearter Betrag
Entscheidet sich ein Kunde für die Zahlung mit Kreditkarte, muss er seine Kartendaten bestehend aus Kartennummer, Gültigkeitsdatum und Prüfziffer beim Händler angeben und den Kauf sowie den Rechnungsbetrag, der dem geclearter Betrag entspricht, bestätigen. Im Anschluss gibt der Shopbetreiber den geclearter Betrag an seinen Payment-Anbieter weiter, der die Autorisierung und Abwicklung der Kartenzahlung übernimmt. Ist die Autorisierung erfolgreich, wird ein Code erstellt, der Beleg für die Rechtsmäßigkeit der Zahlung ist. Der Payment-Anbieter prüft die Kartendaten auf Plausibilität und Gültigkeit und wickelt die Zahlungstransaktionen wie Belastung und Gutschrift der Zahlung ab. Dabei sorgt er dafür, dass geclearter Betrag vom Kreditkartenkonto des Kunden abgebucht und dem Händler gutgeschrieben wird.
Einfaches Prozedere für Online-Händler
Für den Shopbetreiber ist das Prozedere ohne großen Aufwand verbunden. Sobald der Payment-Anbieter das Clearing mit der Kreditkartengesellschaft abgewickelt hat und der Zahlungsbetrag belastet und gutgeschrieben wurde, erhält der Online-Händler einen Report über die vorgenommenen Transaktionen und Gutschriften auf sein Konto.
Disagio und Transaktionskosten werden vom geclearter Betrag abgezogen
Aufgrund seiner hohen Akzeptanz bei Internetnutzern ist die Kreditkarte für jeden Shopbetreiber Pflicht. Allerdings fallen für die Zahlungsmethode via Kreditkarte vergleichsweise hohe Payment-Gebühren an. Vom geclearter Betrag, der eins zu eins auf der Kreditkartenabrechnung des Kunden erscheint, berechnet der Payment-Anbieter sowohl das Disagio sowie die Transaktionskosten. Des Weiteren müssen Online-Händler Transaktionen, die die Zahlung per Kreditkarte in ihrem Shop anbieten, Einrichtungs- und Grundgebühr für die Dienste ihres Payment Service Providers begleichen. Die anfallenden Kosten sind genau in dem Transaktionsvertrag enthalten, den ein Online-Händler mit seinem Payment-Anbieter schließt. Zudem braucht der Händler einen Kreditkartenakzeptanzvertrag mit einem Acquirer, um die Zahlungsart Kreditkarte im eigenen Webshop implementieren zu können.