Chargeback-Gebühr

Alle Lexikon

Chargeback-Gebühr

Eine Chargeback-Gebühr kann anfallen, wenn ein sogenanntes Chargeback durch den Karteninhaber durchgeführt wurde. Ein Chargeback ist eine Rückbelastung bei einer Kreditkartentransaktion, wenn der Karteninhaber die Zahlung bei seiner kreditkartenausgebenden Bank (Issuer Bank) widerruft. Chargeback dient grundsätzlich dem Schutz des Karteninhabers vor Missbrauchs- und Betrugsfällen. Durch die Rückbuchung entstehen jedoch stets Kosten – die Chargeback-Gebühr.

Gründe für eine Chargeback-Gebühr

Bei Rückbuchungen wurde früher keine Chargeback-Gebühr erhoben. Durch den höheren Bearbeitungsaufwand in Folge von Chargebacks erheben mittlerweile aber alle Banken eine Chargeback-Gebühr, die die Online-Händler in manchen Fällen zu tragen haben und auch an den Kunden weitergeben können, wenn das Chargeback nicht rechtens war. Ein triftiger Grund für ein Chargeback kann beispielsweise eine nicht oder nicht vollständig gelieferte Ware sein. Im Bereich des E-Commerce kommt es aber vor allem durch Kartenmissbrauch zu Chargeback und den dadurch entstehenden Gebühren.

Chargeback-Quote sinkt durch Sicherheitsverfahren

Issuer wie die Kreditkartenbetreiber Mastercard und Visa fordern Online-Händler dazu auf, das 3D-Secure-Sicherheitsverfahren zu nutzen, um so die Chargeback-Quote zu reduzieren. Moderne Payment-Anbieter setzen das Verfahren standardmäßig ein, sodass das Risiko einer Chargeback-Gebühr für den Online-Händler deutlich sinkt. Diese Kosten können sonst je nach Bank etwa 20 bis 50 Euro betragen. Bei einer Chargeback-Quote von bis zu einem Prozent können dadurch erhebliche Kosten für den E-Commerce-Shop entstehen. Um diese zu vermeiden, kann das 3D-Secure-Verfahren eingesetzt werden. Ohne dieses Verfahren trägt der Online-Händler die Verantwortung für die gesamte Zahlungsabwicklung – von der Prüfung des Karteninhabers bis zur Chargeback-Gebühr. Im Falle von 3D-Secure haftet der Issuer für alle Schritte der Zahlung und trägt auch die Chargeback-Gebühr. Lediglich bei Fehllieferungen oder ähnlichen Streitfällen haftet der Händler.