Transaktionskosten
Transaktionskosten bezeichnen allgemein diejenigen Gebühren die anfallen, wenn Verfügungsrechte übertragen werden. Dies geschieht im Rahmen von Kauf, Verkauf oder Vermietung. Man geht davon aus, dass bei der Durchführung jeder Transaktion entsprechende Kosten anfallen. Unterschieden wird zwischen Kosten, die im Vorfeld einer Transaktion entstehen (z.B. die Ausarbeitung eines Vertrags) und solchen, die als Folge einer Transaktion erhoben werden (z.B. eine Maklerprovision bei erfolgreicher Immobilienvermittlung).
Transaktionskosten bei Paymentanbietern
Führt ein Paymentanbieter eine Transaktion durch, erhebt er dafür pro Vorgang eine Gebühr. Die anfallenden Kosten werden also pro getätigter Buchung fällig. In der Regel liegt die Höhe der Kosten pro Transaktion zwischen 0,09€ und 1,00€. Bei reinen Payment-Service-Providern wird im Allgemeinen nur die Transaktionsgebühr pro Buchung fällig. Vermittelt der Paymentanbieter zusätzlich zum reinen Payment-Service auch noch Kreditkartenakzeptanzverträge, wird hierfür meist noch ein Disagio, also ein Abgeld, erhoben. Bei einigen Anbietern wird auf der Rechnung zwischen Transaktionskosten und Disagio unterschieden, andere fassen beide Beträge zu einer Summe zusammen.
Transaktionskosten bei Banken
Am Häufigsten kommt man als Privatperson bei seiner Bank mit Transaktionsgebühren in Berührung, auch wenn man sie als Kunde oft nicht direkt zahlt. Zwar ist es Banken verboten, Gebühren für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen zu verlangen, allerdings gehen Zusatzleistungen häufig zu Lasten des Kunden. Gesetzlich vorgeschrieben ist es, kostenlose Ein- und Auszahlungen bei seiner Bank vornehmen zu können. Zusätzlich kann aber eine Bank eine Buchungspostengebühr veranschlagen, die sich durch die Bereitstellung des Geldautomaten ergibt. Mindestens fünf Buchungsvorgänge im Monat muss eine Bank kostenlos anbieten, bei weiteren können je Buchung Transaktionskosten anfallen. Hebt man Geld bei einer anderen als seiner Hausbank ab, werden die Transaktionsgebühren direkt aufgeschlagen. Einige Gebühren werden dennoch von einigen Banken erhoben, obwohl sie nicht zulässig sind. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, Transaktionskosten für die Rückbuchung einer Lastschrift zu erheben, wenn diese mangels Deckung nicht eingelöst werden konnte. An manchen Stellen merkt man als Kunde die Transaktionsgebühren nicht, die dennoch anfallen. Zahlt man mit seiner Kreditkarte, zahlt der Händler dafür eine Transaktionsgebühr, welche nicht an den Kunden weitergegeben werden darf.
Transaktionskosten im Wertpapierhandel
Der Bereich, wo für den Kunden immer Transaktionsgebühren anfallen, ist der Handel mit Wertpapieren. Hier wird für jeden An- und Verkauf eine Gebühr erhoben, die sich üblicherweise am Wert des zu handelnden Papiers orientiert. Die Höhe der Transaktionskosten für den Handel mit Wertpapieren kann von Bank zu Bank variieren.