Gläubiger Identifikationsnummer

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Gläubiger Identifikationsnummer

SEPA und die Gläubiger-ID – keine Rätsel durch gute Vorbereitung

Es vergeht kaum eine Woche, in der auch uns deutschen Europäern bewusst wird, dass Europa Stück für Stück zusammenwächst. Auch das neue SEPA-Lastschriftverfahren ist ein solches Merkmal. Teil dieses Lastschriftverfahrens ist die sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer oder auch CI (= Creditor Identifier) bzw. UCI (= Unique Credit Identifier).

Allgemeines

Ein Blick in das Onlinelexikon „Wikipedia“ verrät dem Leser dazu: „Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen, eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers einer Lastschrift. Sie wird im Rahmen des SEPA-Lastschriftsverfahrens verwendet. Sie ermöglicht zusammen mit der Mandatsreferenz eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats einer Lastschrift anhand automationsfähiger Daten.“ Wer also als Gläubiger (Unternehmen, Firmen, Versandhandel, Onlineshops usw.) SEPA-Lastschriften nutzt, muss sich mithilfe der Gläubiger-Identifikationsnummer eindeutig identifizieren. Dadurch wird gewährleistet, dass ausschließlich der jeweilige Gläubiger berechtigt ist, die dazugehörige Forderung vom Konto des Schuldners bzw. Kunden einzuziehen. Das verbessert die Position des Gläubigers bei rechtlichen Auseinandersetzungen, Streitigkeiten und Betrugsversuchen durch Phising oder Hackerangriffe. Kundenbeziehungen werden dadurch wesentlich sicherer, weil die Kunden bei Zugriffen auf ihr Konto immer sicher sein können.

Aufbau der Gläubiger Identifikationsnummer in Deutschland und Europa

Abhängig vom jeweiligen Land kann die UCI aus bis zu 35 einzelnen Stellen aufgebaut sein. Zu Beginn zeigt die Nummer die jeweilige ISO-Länderkennung, die aus zwei Buchstaben besteht. Beispiele hierfür sind FR (Frankreich), IT (Italien) oder DE für Deutschland. An dritter und vierter Stelle folgt eine Prüfziffer, die sich an der neuen Kennung von Bankkontonummern (= IBAN) orientiert. Mit dem Creditor Business Code, einer Definierung des Geschäftsbereichs (von der fünften bis zur siebten Stelle) und ländereigenen Merkmalen (ab der achten Stelle) wird die Gläubiger-Identifikationsnummer vervollständigt. Die UCI für deutsche Gläubiger besteht aus 18 Stellen und wird – anders als in vielen Nachbarländern – von der Deutschen Bundesbank vergeben.

Antragsverfahren

Die Bundesbank ist Ansprechpartner für die Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer. Über die Webseite (aber auch bei zahlreichen anderen Kredit- und Finanzinstituten) kann die UCI direkt online beantragt werden. Das Verfahren kann sich dabei in Abhängigkeit von der Rechtsform des Gläubigers (Einzelunternehmen, Freiberufler, private oder öffentliche juristische Personen) leicht unterscheiden. Nach der Anerkennung des Verfahrens und der Datenschutzrichtlinien können die persönlichen Daten (Firma, Anschrift, HR-Nummer, Ansprechpartner, Gerichtsstand etc.) in das Formular eingegeben werden. Per Mail bekommt der Antragsteller nach der Beantragung eine Bestätigung, die beim jeweiligen Kreditinstitut vorzulegen ist. Mehrere Unternehmen eines Inhabers werden dabei als einzelne Einheit betrachtet und benötigen daher auch verschiedene Identifikationsnummern. Nur mit der Vergabe einer Gläubiger-ID ist aber noch keine Genehmigung zum Lastschriftverfahren verbunden. Hierzu bedarf es einer separaten Zulassung durch das kontoführende Institut (in der Regel die Hausbank) des Antragstellers.

Die UCI in der täglichen Praxis

Voraussetzung für das SEPA-Lastschriftverfahren mit einer Gläubiger-ID ist eine Mitteilung an den Schuldner oder den Zahlungspflichtigen, damit dieser den Gläubiger eindeutig identifizieren und zuordnen kann. Das kann beispielsweise im Feld „Verwendungszweck“ auf dem letzten herkömmlichen Überweisungsträger erfolgen (Vorabankündigung). Besteht bereits eine Einzugsermächtigung des Kunden, kann diese in sogenannte Basismandate der SEPA umgewandelt werden. Die Gültigkeit für Firmen- oder Basislastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren ist bei regelmäßiger oder gelegentlicher Nutzung zeitlich nicht begrenzt. Allerdings wird das SEPA-Mandat nach drei Jahren Inaktivität ungültig.