Disagio

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Disagio Definition: Gebühr des Payment-Anbieters

Das Disagio ist eine umsatzabhängige Gebühr, die ein Betreiber eines Online-Shops oder einer kostenpflichtigen Website für die Inanspruchnahme der Dienstleistung eines Payment Service Providers zu zahlen hat. Wer eine Ware oder eine Dienstleistung im Internet anbietet, muss dafür sorgen, dass die potenziellen Käufer das angebotene Produkt bezahlen können. Der Zahlungsablauf sollte so reibungslos wie möglich erfolgen, um Kaufabbrüche zu vermeiden. Dazu ist der Shop- oder Website-Betreiber meist auf einen speziellen Anbieter angewiesen, der Zahlungsvorgänge im Internet abwickelt. Diese Anbieter werden auch als Payment Service Provider bezeichnet.

Gegen Aufschlag realisiert ein Payment-Anbieter Zahlungsvorgänge im Internet

Die Integration von Zahlungsmöglichkeiten ist allerdings stets mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden, da die technische Anbindung sowie der vertragliche Rahmen geklärt werden müssen. Online-Händler, die mit einem Payment Service Provider zusammenarbeiten, können diesen Aufwand erheblich reduzieren, da sich der Provider um die Details und die Realisierung der Transaktionsabwicklung kümmert. Da verschiedene Zahlungsmöglichkeiten gewissermaßen auf Knopfdruck aktiviert bzw. deaktiviert werden können, senkt die Kooperation mit einem Payment Service Provider den Aufwand für den Websitebetreiber enorm. Ganz nebenbei kann jeder Händler auch feststellen, welches Zahlungsverfahren seine Kunden bevorzugen. Bei Zahlungsvorgängen im Internet wickelt der Payment-Anbieter nach der Übermittlung der Zahlungsdaten durch den Online-Händler die Transaktion ab. Dabei initiiert er die Zahlungsverrechnung zwischen der Bank des Kunden und der Bank des Händlers, wobei in der Regel ein Zwischenschritt über Kreditkartenbetreuende, Händlerbanken oder andere Anbieter von Zahlungsverfahren erfolgt.

Disagio berechnet sich nach Höhe des Umsatzes

Diese Transaktionsabwicklung stellt der Payment Service Provider dem Shop- bzw. Websitebetreiber in Form des Disagios in Rechnung. Da das Disagio in Prozent angegeben ist, ist dessen Höhe von der Höhe der Umsätze abhängig. Während das Disagio für Content und Webinhalte deutlich höher ist, unterliegen konkrete Waren und Produkte einem niedrigeren Abschlag. Diese Servicegebühr behält der Payment-Anbieter schon während der Abwicklung der Transaktion ein. Vor allem Konzerne oder Handelsketten können durch ihren großen Umsatz bessere Konditionen beim Disagio erzielen als Einzelhändler.

Begriff aus der Kreditwirtschaft

Ursprünglich handelt es sich bei Disagio um einen Begriff aus der Kreditwirtschaft, der sich auf den Unterschied zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag bei Krediten bezieht. Er hat seine Wurzeln im Italienischen, bedeutet wörtlich übersetzt Aufgeld oder Abschlag und wurde mit Verwendung der doppelten Buchführung Usus. Auch bei der Ausgabe von Wertpapieren wird mitunter ein Ausgabeaufschlag einbehalten.