Einrichtungsgebühr

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Einrichtungsgebühr – einmalig die Bereitstellung von Onlinezahlsystemen bezahlen

Die Einrichtungsgebühr wird einmalig erhoben, wenn ein Onlineshop- oder Websitebetreiber das Angebot eines Payment-Anbieters nutzt, um potenziellen Kunden verschiedene Zahlungsmöglichkeiten wie beispielsweise Kreditkarte, Rechnung, PayPal, GiroPay oder Sofort. anzubieten. Sobald sich der Online-Händler für einen der zahlreichen Payment Service Provider entschieden hat, wird dieser ihm für die Einrichtung bzw. Integration der verschiedene Bezahlarten die Einrichtungsgebühr in Rechnung stellen. Einige Anbieter berechnen dafür einen niedrigen zweistelligen Betrag, es gibt aber auch Gebühren, die bis in den vierstelligen Bereich gehen.

Einrichtungsgebühr für Kreditkartenakzeptanzvertrag

Im weitesten Sinne ist die Einrichtungsgebühr damit eine Bearbeitungsgebühr. Häufig geht die Einrichtungsgebühr mit der Beantragung eines Kreditkartenakzeptanzvertrages einher. Den Kreditkartenakzeptanzvertrag. braucht der Shop- bzw. Websitebetreiber, um seinen Kunden die Zahlung per Kreditkarte anbieten zu können. Ähnlich wie ein Kreditvertrag wird dieser Vertrag mit einer Bank geschlossen, die in der Praxis als Acquirer Bank bezeichnet wird. In Deutschland tätig Acquirer sind zum Beispiel Wirecard, Worldpay, Postbank oder Airplus.

Akzeptanzvertrag wird nur nach strenger Überprüfung vergeben

Wer einen Kreditkartenakzeptanzvertrag mit einem Acquirer schließen will, muss sich auf eine strenge Überprüfung seitens der Acquirerbank einstellen. Ein solcher Vertrag wird in der Regel nur vergeben, wenn das Unternehmen schon über einen bestimmten Zeitraum tätig ist und entsprechende betriebswirtschaftliche Auswertungen vorlegen kann. Es erleichtert Online-Händler erheblich, einen Kreditkartenakzeptanzvertrag zu erhalten, wenn ihr Webshop über andere Bezahlverfahren bereits Umsatz erzielt hat.

Einrichtungsgebühr wird nur einmalig erhoben

Im Gegensatz zu anderen Gebühren, die Payment Service Provider für die Bereitstellung von verschiedenen Zahlungsarten erheben, ist die Einrichtungsgebühr eine einmalige Gebühr. Grundgebühr, Transaktionsgebühr und Disagio sind regelmäßig anfallende Kosten, auf die sich Online-Händler einstellen müssen. Auch wenn dieses Entgelt nur einmal zu zahlen ist, müssen Online-Händler solche Kosten bereits bei der Kalkulation ihrer Preise berücksichtigen. Einige Payment Service Provider erheben allerdings nur einen Teil der Einrichtungsgebühr für den geleisteten Aufwand. Es gibt auch Payment-Anbieter, die komplett auf eine Einrichtungsgebühr verzichten.