Was ist SEPA-Lastschrift

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SEPA-Lastschrift für einen einheitlichen Zahlungsverkehr

SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, was übersetzt für einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum steht. Das SEPA-Verfahren soll die Zahlungsabwicklung in Europa harmonisieren. Durch die einheitlichen Zahlungsprodukte SEPA-Lastschrift und SEPA-Überweisung werden Zahlungen innerhalb der EU unter gleichen Bedingungen durchgeführt und sind denselben Regelungen unterworfen. Für den internationalen Zahlungsverkehr stellt die SEPA-Lastschrift eine wesentliche Vereinfachung dar. Besonders der Online-Handel kann hiervon profitieren, da die SEPA-Lastschrift Bestellvorgänge für Kunden aus dem europäischen Ausland wesentlich erleichtert.

Voraussetzungen der SEPA-Lastschrift

Die SEPA-Lastschrift ermöglicht eine europaweite Methode des Lastschrifteinzugs. Darüber hinaus wird das Verfahren auch für die Schweiz und Monaco nutzbar sein. Bankleitzahl und Kontonummer werden bei dem Verfahren durch die einheitliche Angaben IBAN und BIC ersetzt. Neu ist, dass der Kontobelastung ein exaktes Fälligkeitsdatum zugewiesen wird. Zudem hat ein Kontoinhaber ohne eine Angabe von Gründen einen achtwöchigen Erstattungsanspruch. Eine weitere Neuerung sind die möglichen 140 Zeichen für die Angabe des Verwendungszwecks. Mehr Sicherheit bei der Nutzung des Lastschriftverfahrens bietet die Voraussetzung des SEPA-Lastschriftmandats. Dieses Mandat muss der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger erteilen. Ohne ein solches Lastschriftmandat ist eine Einlösung der Lastschrift nicht möglich. Gleichzeitig muss bei jeder SEPA-Lastschrift eine Mandatsreferenz angegeben werden. Dabei handelt es sich um eine Nummer, die in Verbindung mit der sogenannten Gläubiger-Identifikationsnummer dafür sorgt, dass jedes Mandat eindeutig identifiziert werden kann.

Zwei Verfahren für die SEPA-Lastschrift

Bei der SEPA-Lastschrift wird zwischen der SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit) und der SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit) unterschieden. Die SEPA-Basis-Lastschrift sieht unter anderem vor, dass erstmalige Lastschriften der Zahlstelle mindestens fünf Tage vor ihrer Fälligkeit vorliegen. Bei Folgezahlungen reduziert sich dieser Vorlauf auf zwei Tage. Die Möglichkeit der Rückbuchung des Betrags besteht generell für die Dauer von acht Wochen nach Kontobelastung. Sollte die Lastschrift jedoch ohne ein gültiges SEPA-Mandat eingelöst worden sein, erhöht sich diese Frist auf 13 Wochen. Anders sieht das jedoch bei der SEPA-Firmenlastschrift aus. Diese muss der Zahlstelle erst einen Tag vor Einlösung vorliegen, sodass Zahlungen deutlich schneller durchgeführt werden können.

SEPA-Lastschrift: Folgen für den Online-Handel

Die neue SEPA-Lastschrift stellt auch einige Anforderungen an den Online-Handel. Online-Shop-Betreiber müssen neben den nun erforderlichen technischen Änderungen am Shop verschiedene weitere Details beachten. Hierzu gehört unter anderem, dass die Kontodaten von Bestandskunden konvertiert werden müssen, da sie ansonsten nicht mehr verwendet werden können. Aber das SEPA-Verfahren macht auch neue Zahlungsformulare und Neuerungen beim Check-Out-Prozess sowie Änderungen an den Schnittstellen zu den Zahlungsanbietern bzw. Payment-Service-Providern notwendig. Bei allen Neuerungen aufgrund der neuen SEPA-Lastschrift sollten Online-Händler zudem nicht vergessen, etwaige Änderungen an den Bestellabläufen auch in ihre AGB mit aufzunehmen, um rechtliche Lücken oder Unklarheiten zu vermeiden.