SEPA-Verwendungszweck

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SEPA-Verwendungszweck

Während in Deutschland mit dem DTA-Format bisher 378 Zeichen im Verwendungszweck eines Zahlungsauftrages verwendet werden konnten, sind im SEPA-Verfahren nur noch maximal 140 Zeichen möglich. Der Verwendungszweck kann jedoch um wenige Zeilen und Zeichen erweitert werden. Zahlungspflichtige können mit einer Zeile für die Kundenreferenz, welche zur Identifizierung der Transaktion seitens des Auftraggebers dient, maximal 35 weitere Zeichen einfügen. Diese Kundenreferenz ist besonders bei Rückgaben hilfreich, da sie die Transaktion mit einem bereits abgeschlossenen Vorgang in Verbindung setzt. Eine weitere mögliche Zeile ist die der Einreicherreferenz (Creditor Reference). Sie dient dazu, Sammelbuchungen seitens des Auftraggebers zu identifizieren, und umfasst maximal 35 Zeichen. Wird im Verwendungszweck ein Fließtext statt einer Strukturierung mit XML-Tags verwendet, so empfiehlt das SEPA-Regelwerk die Einbindung der maximal 25-stelligen Structured Creditor Reference, um die Zuordnung des Vorgangs zu erleichtern.

Purpose Codes

Purpose Codes definieren Textschlüssel im Verwendungszweck der SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift. Im bisher verwendeten DTA-Format handelte es sich dabei um Zahlencodes, welche im Verwendungszweck bestimmter Überweisungs- beziehungsweise Lastschriftarten angegeben wurden. So wurde etwa der Code 53 für eine Lohn- oder Gehaltsbuchung verwendet. Bei einer SEPA-Überweisung hingegen müssen vierstellige ALPHA-Codes als Purpose Codes verwendet werden, welche aus vier Großbuchstaben des Latin-Alphabets bestehen. Statt der bisherigen 53 für eine Lohn- oder Gehaltsbuchung muss bei einer SEPA-Überweisung der Code SALA verwendet werden. Mithilfe der Purpose Codes können Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge automatisiert identifiziert werden.

Additional Optional Services (AOS)

Mit den Additional Optional Services können Banken ihren Kunden zusätzliche Dienste anbieten, solange diese dem SEPA-Regelwerk entsprechen. So können Banken auf Anfrage des Zahlungspflichtigen beispielsweise eine höhere Zeichenanzahl im Verwendungszweck gewähren. An den Zahlungsempfänger kann diese jedoch nur übermittelt werden, wenn auch seine Bank diesen AOS genehmigt hat. Stehen dem Zahlungsempfänger nur die regulären 140 Zeichen im Verwendungszweck zur Verfügung, so kürzt seine Bank den längeren Verwendungszweck auf die vorgegebenen 140 Zeichen. AOS werden grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie einen Mehrwert für den Bankkunden im Zahlungsverkehr bedeuten.