SEPA-Gebühren

Alle Lexikon

SEPA-Gebühren

Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr ist für die Verbraucher gebührenfrei. Im Zuge der Umstellungen werden die Kontonummern und Bankleitzahlen automatisch auf BIC und IBAN umgestellt. Auch gespeicherte Daueraufträge werden automatisch angepasst. Lediglich die grundsätzlichen Kontoführungsgebühren werden weiterhin fällig, falls die Hausbank diese veranschlagt. Die Kosten für die innerdeutsche SEPA-Überweisung hängen vom Kontomodell ab. Da die SEPA-Überweisung nicht mehr kosten darf als eine Inlandsüberweisung, dürfen ihre Gebühren die bisher gezahlten Überweisungsgebühren nicht übersteigen. Weitere Kosten können jedoch im Falle einer Lastschriftrückgabe fällig werden.

Für Auslandsüberweisungen fallen die gleichen Gebühren an wie bisher

Gebühren für Auslandsüberweisungen fallen weiterhin an, jedoch darf die SEPA-Überweisung auch hier nicht mehr kosten als eine gewöhnliche innerstaatliche Überweisung. Gebühren für Währungsumrechnung müssen dann gezahlt werden, wenn das Empfänger- oder Auftraggeberkonto nicht in Euro geführt wird. Je nach Zahlungsoption hat dann der Auftraggeber oder der Zahlungsempfänger die fälligen Entgelte zu tragen. Bei der SHARE-Zahlung werden die Gebühren geteilt, bei der OUR-Zahlung übernimmt sie der Auftraggeber und die BEN-Zahlung verpflichtet den Zahlungsempfänger zur Begleichung der Gebühren. Sollten dem Auftraggeber die IBAN und BIC des Zahlungsempfängers nicht bekannt sein, kann er die ausländische nationale Kontonummer und die dazugehörige Bankleitzahl für Überweisungen angeben. In diesem Fall ist die Überweisung zwar generell möglich, sie kann jedoch mit enormen Gebühren verbunden sein.